Menschenrechtsinstitut: Literatur für Sehbehinderte mehr fördern
Berlin – Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt eine stärkere Förderung von Literatur für Menschen mit Seh- und Lesebehinderung. Darüber hinaus sollten Bibliotheken und Bildungseinrichtungen mehr Mittel für den Ausbau ihrer Barrierefreiheit zur Verfügung stellen, heißt es in einer Mitteilung des Menschenrechtsinstituts.
Anlass ist ein im Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung. Das Institut sieht den Entwurf kritisch. „Der Gesetzentwurf lässt offen, ob die Kosten für die Übertragung in ein barrierefreies Format von Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen selbst getragen werden müssen“, sagte der Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Institut, Valentin Aichele.
Die UN-Behindertenkonvention verlange zudem, dass Bibliotheken und Bildungseinrichtungen inklusiv sein sollten: Die Gebäude sowie die angebotenen Dienstleistungen sollten barrierefrei sein, so dass Menschen mit Behinderungen die nötige Unterstützung erhielten. Bislang haben laut Menschenrechtsinstitut blinde, seh- und lesebehinderte Menschen in Deutschland Zugang zu höchstens fünf Prozent der Literatur, Kunst und Wissenschaft.
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