Merz: „Habe nie jemandem persönliche Faulheit unterstellt“

Berlin – Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in der Diskussion um die Arbeitskraft in Deutschland Kritik an seinem Kommunikationsstil zurückgewiesen.
„Ich habe nie jemandem persönliche Faulheit unterstellt“, sagte der CDU-Vorsitzende im ZDF-„Sommerinterview“. „Ich habe nur gesagt, dass die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland im Augenblick zu niedrig ist.“ Produktivität und wirtschaftliche Leistung seien zu gering – „da müssen wir ran“.
Konfrontiert mit dem Vorwurf, er würde diejenigen beschimpfen, die das Land am Laufen halten, betonte Merz, er wolle niemandem persönlich zu nahe treten. „Ich versuche, ein Problem zu beschreiben, das wir haben, und ich versuche, aus dieser Problembeschreibung heraus eine Lösung zu entwickeln. Und natürlich geht das nur mit den Menschen.“
In einer Demokratie brauche man Zustimmung in der Breite der Bevölkerung. „Die haben wir im Augenblick nicht in dem Umfang. Deswegen werden wir noch viel mehr erklären müssen. Aber es hat keinen Sinn, etwas gesund zu beten, was im Augenblick nicht gesund ist“, sagte der Kanzler.
„Ich weiß, wie viel Menschen leisten und arbeiten.“ Er sehe das in Krankenhäusern, Pflegeheimen und an vielen anderen Stellen. „Ich sage aber auch: Insgesamt müssen wir in diesem Land einfach eine höhere Leistung erbringen. Und dazu stehe ich“, so Merz.
Kritik hatte Merz in den vergangenen Wochen für seine Aussagen zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einstecken müssen. Die schwarz-rote Regierungskoalition hatte Anfang Juli beschlossen, die Regeln für Krankschreibungen deutlich zu verschärfen.
Eingeführt werden soll künftig die verpflichtende Vorlage einer AU schon ab dem ersten Tag der Erkrankung, wie ein zwölfseitiges Beschlusspapier zeigt. Vorgeschrieben ist eine ärztliche Bescheinigung bisher erst ab dem vierten Tag. Die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nach Paragraf 278 Strafgesetzbuch) soll künftig stärker bestraft werden.
Abgeschafft werden soll die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen. Die Telefon-AU gilt seit Ende 2023. Eine Verordnung für eine AU ist dadurch für leichte Atemwegserkrankungen auch ohne Praxisbesuch möglich. Den Praxen müssen die Patientinnen und Patienten bekannt sein.
Merz hatte sich damals auch im ZDF geäußert. „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben“, sagte der Kanzler in der Sendung „Maybrit Illner“ ohne weitere Erläuterung. Er verteidigte die generellen Pläne auch in der ARD mit dem Argument, man müsse die hohen Krankenstände herunterbringen.
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit:
3