Verschärfte Krankschreibung: CDU verteidigt Pläne, SPD relativiert Einigung

Köln – Die Pläne der Regierungskoalition, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag einzuführen, haben gestern zu heftigen Reaktionen aus der Ärzteschaft, von Kassen und aus der Opposition geführt. Während die Union – allen voran Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) – die Pläne verteidigt, relativierten die SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas das Vorhaben.
Im RTL/ntv-Interview verwies Bundesfinanzminister Klingbeil darauf, dass die konkrete Ausgestaltung noch offen sei. „Die Bundesgesundheitsministerin hat heute schon gesagt: Natürlich müssen wir das Ganze so hinbekommen, dass niemand, der krank ist, dann auch wirklich zum Arzt gehen muss“, sagte er.
Klingbeil plädierte für eine „vernünftige“ Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsausschuss. Zugleich verteidigte er die Beschlüsse als politischen Kompromiss. Die SPD habe zuvor etwa die Einführung sogenannter Karenztage ohne Lohnfortzahlung verhindert. „Da haben wir als SPD sehr klar gesagt: Das machen wir nicht mit.“
Auch Bundesarbeitsministerin Bas kündigte eine genaue Prüfung der Auswirkungen der im Koalitionsausschuss vereinbarten Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag an. „Das war jetzt nicht mein Vorschlag“, sagte Bas in der RTL-Sendung „Nachtjournal Spezial“. „Wir werden schauen, wie, ob das wirklich überhaupt eine Wirkung erzeugt oder eher zu Schwierigkeiten führt.“
Über mögliche Ausnahmen werde nun das Gesetzgebungsverfahren entscheiden, fügte Bas hinzu. „Das ist ja noch nicht im Gesetz. Das werden wir jetzt im Verfahren klären.“
Bas verwies zugleich darauf, dass Arbeitgeber bereits heute in Einzelfällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Krankheitstag verlangen könnten. Zudem verwies sie auf Aussagen von Bundeskanzler Merz. „Der Kanzler hat heute selber gesagt, dass Arbeitgeber eine Ausnahme davon machen können oder Tarifvertragsparteien.“
Merz äußerte sich gestern im ZDF. „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben“, sagte der Kanzler in der Sendung „Maybrit Illner“ ohne weitere Erläuterung. Er verteidigte die generellen Pläne auch in der ARD mit dem Argument, man müsse die hohen Krankenstände herunterbringen.
Unionsfraktionschef Jens Spahn betonte im ARD-„Morgenmagazin“, diejenigen, die wirklich krank seien, sollten „natürlich auch zu Hause bleiben können“. Aber die Frage stelle sich schon, ob die Deutschen so viel kränker seien als die anderen in Europa. Und deswegen brauche es da Maßnahmen.
Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte die geplante Abschaffung. „Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung hat sich während der Pandemie bewährt – einer Zeit des Ausnahmezustands. Generell gilt: Niemand soll zur Arbeit gehen, wenn Krankheit dem entgegensteht. Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern“, sagte sie der Rheinischen Post.
Zur Wahrheit gehöre aber auch, dass die Hürden für eine Arbeitsunfähigkeitserklärung durch die telefonische Krankschreibung deutlich gesenkt worden seien. „Daher ist es richtig, diese wieder abzuschaffen“, sagte die CDU-Politikerin.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sagte im ARD-„Morgenmagazin“ auf die Frage, wie die geplanten Verschärfungen bei seiner Partei ankämen: „Es gibt da natürlich viel Widerspruch, auch verständlichen Widerspruch“ – die Unterstellung, dass Menschen an der Bettkante die Entscheidung träfen, ob sie krank seien, entspreche nicht dem, wie die SPD auf Menschen blicke. „Es war der Kompromiss, der notwendig war“, sagte Klüssendorf.
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis, stellte sich heute offen gegen Merz und Warken. Er betonte, man werde im parlamentarischen Verfahren sorgfältig prüfen, auf welche Evidenz sich die vorgesehenen Maßnahmen stützten und ob sie geeignet seien, die angestrebten Ziele tatsächlich zu erreichen. „Tiefgreifende Änderungen bei den Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit müssen auf einer belastbaren wissenschaftlichen und empirischen Grundlage beruhen“, sagte er.
Ebenso sorgfältig müssen die praktischen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung bewertet werden. Eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag dürfe nicht dazu führen, dass Arztpraxen zusätzlich belastet, Patienten wegen leichter, selbstlimitierender Erkrankungen unnötig in die Praxen gelenkt oder vermeidbare Bürokratie geschaffen werde, sagte er. Das würde weder die Versorgung verbessern noch zur Entlastung unseres Gesundheitswesens beitragen.
„Die nun vorgesehenen Verschärfungen – sowohl die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung als auch die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag – gehen maßgeblich auf Forderungen der Union zurück“, so Pantazis. Die dafür vorgebrachte Begründung überzeugten ihn „auf Grundlage der derzeit verfügbaren Daten nicht“. Zugleich gehöre es zu einer Koalition, tragfähige Kompromisse zu finden.
Ärzte und Gewerkschaften hatten bereits gestern die Pläne scharf kritisiert. Sie warnten vor überfüllten Praxen und einem hohen bürokratischen Aufwand. Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte etwa, die telefonische Krankschreibung habe sich in der Praxis bewährt und sei nicht missbraucht worden.
Eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitserklärung am ersten Krankheitstag werde dafür sorgen, dass gerade in der Erkältungs- und Grippesaison die Wartezimmer weiter gefüllt würden und die Praxisteams, die schon jetzt an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiteten, zusätzlich belastet würden. „Darüber hinaus ist es ein Affront, dass die Ärzteschaft nun unter den Generalverdacht gestellt wird, falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen und ihr mit einer Verschärfung des Strafrechts gedroht wird.“
Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sprach von einer „Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt“. Die Regierung wolle den niedergelassenen Ärzten offenbar noch mehr Bürokratie und Arbeit aufbürden, erklärten Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. „Es grenzt an Irrsinn, abertausende Menschen zusätzlich in die Praxen zu jagen für das reine Ausfüllen von Zetteln. Wer hustet, eine Magen-Darm-Infektion hat, gehört ins Bett – und nicht in die übervolle Praxis.“
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