Politik

Koalitionsausschuss: Abschaffung der Telefon-AU und Krankschreibung ab erstem Tag geplant

  • Donnerstag, 2. Juli 2026
Pressekonferenz nach dem Koalitionsausschuss (von links): Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD), Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil (SPD). /picture alliance, dts-Agentur, dts Nachrichtenagentur GmbH
Pressekonferenz nach dem Koalitionsausschuss (von links): Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD), Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil (SPD). /picture alliance, dts-Agentur, dts Nachrichtenagentur GmbH

Berlin – Die schwarz-rote Regierungskoalition will die Regeln für Krankschreibungen deutlich verschärfen. Das ist ein Ergebnis des Koalitionsausschusses von Union und SPD, die gestern bis in den Abend hinein im Kanzleramt getagt hatten.

Eingeführt werden soll künftig die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) schon ab dem ersten Tag der Erkrankung, wie ein zwölfseitiges Beschlusspapier zeigt. Vorgeschrieben ist eine ärztliche Bescheinigung bisher erst ab dem vierten Tag. Die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (nach Paragraf 278 Strafgesetzbuch) soll künftig stärker bestraft werden.

Abgeschafft werden soll die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen. Die Telefon-AU gilt seit Ende 2023. Eine Verordnung für eine AU ist dadurch für leichte Atemwegserkrankungen auch ohne Praxisbesuch möglich. Den Praxen müssen die Patientinnen und Patienten bekannt sein.

Krankschreiben lassen kann man sich für bis zu fünf Kalendertage. Geregelt ist dies in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Vorbild war eine Sonderregelung, die es in der Coronapandemie gegeben hatte, um Ansteckungen zu vermeiden.

Zu den Konsequenzen der verabredeten Regelungen für die Arztpraxen fiel in der Pressekonferenz kein Wort. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) räumte vor Journalisten lediglich ein, dass dies eine „harte Entscheidung“ sei, aber man sich den Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht mehr leisten könne.

Die telefonische AU war 2023 auch eingeführt worden, um Praxen zu entlasten. Mit der Krankschreibung ab dem ersten Tag dürfte es in den Praxen wieder voller werden – gerade in infektreichen Zeiten. Das dürfte Folgen auf die Wartezeiten und Termine haben, auch für andere kranke Patienten.

Dieses Vorhaben dürfte zu erheblichen Diskussionen führen, auch da Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit ihrem Spargesetz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Mittel für die ambulante Versorgung kürzen will. Schon in der Vergangenheit hatte sich die Ärzteschaft vehement gegen die Abschaffung gestellt.

Krankentage sollen reduziert werden

Auf eine Nachfrage dazu, ob es nicht zu mehr Bürokratie führt, wenn grundsätzlich Atteste am ersten Tag benötigt werden, wies der Kanzler lediglich darauf hin, dass das künftig die gesetzliche Regelung sein wird. Die Betriebe könnten davon abweichen, entweder durch Einzelvertrag oder Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.

„Für uns war ein Ziel wichtig und das müssen wir erreichen: Die Zahl der Krankentage ist zu hoch und wir schaffen ein Instrumentarium, das den Beteiligten – sowohl den Arbeitnehmern als auch den Betrieben – ermöglicht, das zu korrigieren“, sagte Merz. Was nun daraus gemacht werde, sei die Sache der Unternehmen und Beschäftigten.

Merz hatte bereits im vergangenen Jahr einen aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand beklagt und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung infrage gestellt. Warken kündigte an, die Regelung zu überprüfen.

Kritik an der Entscheidung kommt prompt aus den eigenen Reihen. Die SPD-Politikerin und Gesundheitsministerin in Thüringen, Katharina Schenk, erklärte, es sei nicht zielführend, sich morgens mit Übelkeit in die Praxis zu schleppen, statt einfach einen Tag Bettruhe zu halten.

Warnungen aus eigener Regierungspartei und von Opposition

Schenk ergänzte, die Pläne leisteten keinen Beitrag zur Entlastung von Arztpraxen. „Ich finde das keine zufriedenstellende Kompromisslinie in einem Papier, das sonst auch viele gute Schritte formuliert.“

Angesichts der Nutzungszahlen der telefonischen Krankschreibung scheine es eher um Symbolik als um die Lösung eines realen Missbrauchsproblems zu gehen. „Für mich ist klar: Die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt täglich ihr Bestes – über die und deren Rahmenbedingungen sollte man viel intensiver sprechen“, betonte Schenk.

„Die Rückkehr zur verpflichtenden Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag schürt einen Generalverdacht gegenüber Beschäftigten“, sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Gleichzeitig werde dadurch verhindert, dass Ärztinnen und Ärzte „sich mit voller Kraft auf die schweren Krankheitsfälle“ konzentrieren könnten.

„Die Krankschreibung per Telefon hat sich bewährt, da sich erkranke Menschen, die der Praxis bereits bekannt sind, nicht mehr in volle Wartezimmer drängen müssen und sich dort womöglich noch anderen Infektionsrisiken aussetzen“, sagte Stefanie Drese (SPD), Gesundheitsministerin aus Mecklenburg-Vorpommern. Das schütze Patienten und entlaste Arztpraxen, „die schon jetzt oft am Limit arbeiten, enorm“.

„Es ist eine absolute Fehlentscheidung, dass Patientinnen und Patienten ab dem ersten Krankheitstag eine Krankschreibung vorhalten sollen“, sagte Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD). Ein weiteres Überlaufen der ohnehin schon vollen Wartezimmer in den Hausarztpraxen ist damit vorprogrammiert.

Heftige Kritik äußerte zudem die Opposition. „Der Kampf dieser Bundesregierung gegen die Hausärzte geht weiter: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft“, sagte Paula Piechotta, Berichterstatterin für den Gesundheitsetat der Grünen Bundestagsfraktion. Das fülle die Praxen wieder mit infektiösen Patienten, die im Wartezimmer andere anstecken, warnte sie. Es handele sich dabei um eine „gesundheitspolitische Fehlentscheidung, mal wieder“.

Piechotta kritisierte weiter, dass Ärzte künftig stärker bestraft werden sollen, die unrichtige Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. „Diese Regierung hasst Arbeitnehmer und Ärzte“, so Piechotta. Das Kalkül sei klar: „Ärzte sollen sich nicht mehr trauen, krank zu schreiben.“ Eine Regierung, die ihre wirtschaftspolitischen Probleme versuche, auf dem Rücken überlasteter Arztpraxen und kranker Arbeitnehmer auszutragen, werde scheitern.

Wer die telefonische Krankschreibung abschaffe und Menschen vom ersten Krankheitstag an unter Generalverdacht stelle, stärke nicht die Wirtschaft, sondern den Druck auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, betonte Ates Gürpinar, Sprecher für Gesundheitsökonomie der Fraktion Die Linke im Bundestag.

BÄK: Telefonische Krankschreibung hat sich bewährt

„Die telefonische Krankschreibung hat sich in der Praxis bewährt“, betonte heute der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) und kritisierte die Pläne des Koalitionsausschusses. Sie erspare etwa Patienten mit leichten Infekten den Weg in die Arztpraxis und verhindere damit, dass sie dort andere ansteckten.

Besonders kritisch sei, dass dies nun mit einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag zusammenfalle. In der Kombination müssten künftig Patienten mit einer leichten Erkrankung für ein Attest persönlich in die Arztpraxis kommen. „Gerade in der Erkältungs- und Grippesaison wird das die Wartezimmer weiter füllen und die Praxisteams, die schon jetzt an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten, zusätzlich belasten.“

Es stehe zu befürchten, dass am Ende die Versorgung von Menschen mit akutem Behandlungsbedarf leide, weil Termine durch Fälle blockiert würden, die keine schwere Symptomatik vorweisen würden. „Das erscheint auch vor dem Hintergrund des von der Regierungskoalition angestrebten Primärversorgungssystems wenig durchdacht.“

Darüber hinaus bezeichnet die BÄK es als „Affront“, dass die Ärzteschaft unter den Generalverdacht gestellt wird, falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen und ihr mit einer Verschärfung des Strafrechts gedroht wird. „Dies weisen wir im Namen aller Ärztinnen und Ärzte, die sich tagtäglich für ihre Patientinnen und Patienten einsetzen, in aller Entschiedenheit zurück“, schreibt der BÄK-Vorstand.

„Super-Gau“ für die Hausarztpraxen

Eine „absolute Katastrophe“, nannten Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Blumenthal-Beier, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, heute die Beschlüsse. „Ohne jegliche Evidenz nimmt die Koalition die komplette Überlastung unserer Praxen billigend in Kauf.“ Die Bürokratiewelle, die auf die hausärztliche Versorgung zurolle, werde kaum zu bewältigen sein. „Dass dadurch Krankheitstage reduziert werden, ist eine Illusion.“

Zur Abschaffung der telefonischen AU entgegnete Blumenthal-Beier: „Zig Statistiken und Untersuchungen der Krankenkassen zeigen eindeutig, dass die Telefon-AU nicht zu mehr Krankschreibungen geführt hat.“ Der Grund für die steigenden Zahlen sei die elektronische Erfassung der Krankschreibung seit 2022, es handele sich also um einen statistischen Effekt und habe nichts mit zu laxen Regelungen zu tun.

„Mit dieser Maßnahme macht die Regierung einer der ganz wenigen sinnvollen Entbürokratisierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen mit einem Schlag den Garaus“, kritisierte Blumenthal-Beier weiter. „Unsere Praxen würden in Folge überflutet mit Patientinnen und Patienten, die keine Versorgung vor Ort benötigen und die besser im Bett aufgehoben wären.“

Dass damit künftig viele Menschen in die Praxen kommen müssten, ohne medizinische Notwendigkeiten, sondern rein aus administrativen Gründen, sei der „bürokratische Super-Gau für die Hausarztpraxen“, ergänzte Buhlinger-Göpfarth.

Die Ankündigung von härteren Strafen bei der Ausstellung von „unrichtigen“ Krankschreibungen unterstelle Praxen und Patienten leichtfertig und ohne jegliche medizinische Begründung krankzuschreiben, so Blumenthal-Beier. Dies weise man mit aller Deutlichkeit zurück.

Die Abschaffung der Regeln sei ein Fehler, findet auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ). Dies stünde im direkten Widerspruch zum geplanten Primärarztsystem, erklärte Michael Hubmann, Präsident des BVKJ. Dessen Ziel sei es, Hausarzt- sowie Kinder- und Jugendarztpraxen als erste Anlaufstelle zu stärken, sodass möglichst viele Fälle abschließend behandelt und unnötige Facharztbesuche vermieden werden könnten.

Wenn sich die Praxen wieder mehr mit Bagatellerkrankungen beschäftigen würden, fehle die Zeit für Kinder und Jugendliche mit komplexeren gesundheitlichen Problemen, so Hubmann weiter.

Von Millionen zusätzlichen, medizinisch unnötigen Arztbesuchen, sprach zudem der Virchowbund-Bundesvorsitzende Dirk Heinrich. „Man kann nicht Millionen Termine mit meist Bagatellerkrankungen bei Eintages-AUs blockieren, und gleichzeitig die Voraussetzungen für schnelle Termine in dringenden Fällen abschaffen.“

Wer hustet, gehört ins Bett

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußerte sich kritisch zu der Entscheidung. „Für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ist das, was die Regierungsparteien vereinbart haben, eine Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt“, erklärten die Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

Auf der einen Seite sollten ihnen durch das GKV-Spargesetz viele Milliarden Euro aus der Patientenversorgung weggenommen werden, auf der anderen Seite wolle ihnen diese Regierung noch mehr Arbeit und Bürokratie aufbürden und garniere das Ganze mit unverhohlenem Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, erklärten die KBV-Vorstände.

Die Abschaffung der telefonischen AU und der verpflichtenden Krankschreibung ab dem ersten Tag führe zu übervollen Praxen, einem Wust an zusätzlicher Bürokratie und einem enormen Zeitaufwand, der zulasten der eigentlichen Patientenversorgung gehen werde. „Es grenzt zudem an Irrsinn, abertausende Menschen zusätzlich in die Praxen zu jagen für das reine Ausfüllen von Zetteln.“ Wer huste, eine Magen-Darm-Infektion habe, gehöre ins Bett – und nicht in die Arztpraxis.

„Immer mehr staatliche Regulierungen statt persönlicher Freiheit zeichnen das Regierungshandeln aus“, kritisieren Gassen, Hofmeister und Steiner weiter. Die Realität werde ausgeblendet. Das zeige auch der Hinweis auf eine Facharzt-Termingarantie bei Einführung einer Primärversorgung. „Termingarantien müssen medizinisch begründet sein und nicht dem Wunschdenken von Politikern entspringen.“

„Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung steigert die Zahl der Arztkontakte und damit auch die Belastung der Beschäftigten in den Praxen“, sagte auch Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit.

In Kombination mit dem Zwang zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag drohten überfüllte Hausarztpraxen. Dieser Vorschlag sei so noch nicht zielführend – es bestehe „dringender Korrekturbedarf“.

Storm bringt erneut eine Teilzeitkrankschreibung ins Gespräch, wie es bereits BÄK-Präsident Klaus Reinhardt getan hatte. Bei der Teilzeitkrankschreibung gibt es aus Sicht der Arbeitgeber und Gewerkschaften allerdings zu viel Bürokratie und ungeklärte juristische Fragestellungen.

„Mehrere Auswertungen haben gezeigt, dass die Einführung der Krankschreibung per Telefon nicht die Ursache für den starken Anstieg der Arbeitsunfähigkeitsmeldungen in den letzten Jahren sein kann", betonte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Der geringe Anteil der telefonischen Krankschreibungen könne den starken Anstieg der AU-Fälle nicht erklären.

Dieser sei unter anderem durch die Einführung der elektronischen Krankmeldung im Jahr 2022 verursacht worden, die zu einer vollständigeren Erfassung der AU-Bescheinigungen bei den Krankenkassen geführt habe. „Für einen Missbrauch der telefonischen Krankschreibung sehen wir keine Evidenz. Daher ist ihre Abschaffung aus unserer Sicht keine Maßnahme, die den Krankenstand senken wird, sondern reine Symbolpolitik.“

Termingarantie Fachärzte geplant

Im Ergebnispapier betont die Koalition zudem, dass man im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine „Termingarantie Fachärzte“ einführen werde. Darüber hinaus etabliere man eine gesetzlich geregelte Infarktvorsorge. Zu beiden Vorschlägen finden sich keine weiteren Details.

Der Koalitionsausschuss hat ebenfalls beschlossen, die Vorschläge der Alterssicherungskommission vollständig umzusetzen. Ein Gesetz soll bis Ende 2026 im Bundestag verabschiedet werden. Damit dürften Minijobs künftig sozialversicherungspflichtig werden.

Um Arbeit besser zu belohnen, sollen die Obergrenzen der steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschlag erhöht werden. Gleichzeitig soll der steuerfreie Zuschlag im Regelungsbereich eines Tarifvertrages vollständig beitragsfrei gestellt werden.

Für Hochverdiener wird eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Option einer Abfindung ermöglicht, heißt es im Papier. Das solle eine Regelung „analog der Risikoträgerregelung im Finanzsektor“ sein. Sie soll für Jahreseinkommen oberhalb der 1,75- fachen Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung gelten. Dies könnte auch gut verdienende Ärzte betreffen.

Für Abfindungen sollen die Steuern sinken, wenn zügig eine neue Stelle angetreten wird. So soll der schnelle Wechsel von einem Job in den nächsten attraktiver werden, heißt es.

Keine Antworten finden sich im Papier dazu, ob noch über Gesundheit und Pflege gesprochen wird. Merz hatte lediglich betont, dass die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) in der kommenden Woche vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Heute findet dazu eine Verhandlungsrunde mit den Bundesländern statt.

Ob es noch Änderungen geben wird, bleibt offen. Keine Informationen gibt es zur Pflegereform oder auch der Frage, ob es eine Zuckersteuer oder Zuckerabgabe geben wird – und welches Ressort ein Gesetz dazu erarbeiten soll.

cmk/may/dpa

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