Mexikanisches Gericht: Totales Abtreibungsverbot verfassungswidrig

Mexiko-Stadt – Mexikos Oberster Gerichtshof hat ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen für verfassungswidrig erklärt. Zehn Richter entschieden gestern in Mexiko-Stadt einstimmig, dass beim Schutz des Fötus das Recht der Frauen auf reproduktive Freiheit nicht missachtet werden darf, wie das Gericht mitteilte.
Die Entscheidung bezog sich auf das Abtreibungsverbot im nördlichen Bundesstaat Coahuila, mit dem sich das Gericht befasste. Sie schaffte jedoch einen landesweit geltenden Präzedenzfall. Mexiko wird damit zum bevölkerungsreichsten Land mit katholischer Mehrheit, in dem Abbrüche entkriminalisiert werden.
Den Richtern zufolge darf ein Abbruch im Frühstadium der Schwangerschaft sowie bei Vergewaltigung, Gefährdung der Gesundheit der Schwangeren oder lebensunfähigem Fötus nicht unter Strafe gestellt werden. Das Frühstadium definierte das Gericht nicht näher.
Dies dürfte damit den Bundesstaaten überlassen bleiben. In dem nordamerikanischen Land mit rund 126 Millionen Einwohnern gibt es bisher keine einheitliche Regelung. Bisher waren nur in der Hauptstadt und in vier der 31 Bundesstaaten Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen erlaubt.
Ende vergangenen Jahres hatte das Parlament im südamerikanischen Argentinien Abbrüche bis zur 14. Schwangerschaftswoche legalisiert.
In den meisten anderen, ebenfalls katholisch geprägten lateinamerikanischen Ländern sind Schwangerschaftsabbrüche nur in Ausnahmefällen erlaubt. Einzig in den kleineren Staaten Uruguay, Kuba, Guyana und Französisch-Guayana sind sie legal.
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