Politik

Ministerium legt Grundstein für Mammografie-Screening ab 45 Jahren

  • Mittwoch, 4. März 2026
/LStockStudio, stock.adobe.com
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Berlin – Die Brustkrebsfrüherkennung soll ausgeweitet werden. Mit einer neuen Verordnung will das Bundesumweltministerium (BMUKN) das offizielle Mammografie-Screening für Frauen ab 45 Jahren ermöglichen. Darüber hinaus soll es mehr mobile Untersuchungseinheiten geben.

Dort sollen künftig erfahrene medizinische Fachangestellte Mammografie-Aufnahmen anfertigen dürfen, während die ärztliche Aufsicht digital aus der Ferne erfolgt. Voraussetzung ist, dass bei allen Untersuchungen der Strahlenschutz gewahrt wird.

„Brustkrebsfrüherkennung kann Leben retten. Die neuen Regelungen kommen auch jüngeren Frauen zugute und stärken die Mammografie-Versorgung im ganzen Land“, betonte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) in Berlin.

Die neue Verordnung zum Strahlenschutz tritt morgen in Kraft. Röntgenuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten sind nur erlaubt, wenn die betreffende Untersuchung zuvor durch das Bundesumweltministerium, das für den Strahlenschutz zuständig ist, zugelassen wurde.

Ob die Untersuchungen bei Frauen zwischen 45 und 49 Jahren von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden, muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheiden. Nach Inkrafttreten der Verordnung des Bundesumweltministeriums hat der G-BA 18 Monate Zeit, über ein Abändern seiner Krebsfrüherkennungs-Richtlinie zu entscheiden.

Der G-BA teilte auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes mit, dass das Gremium auf Basis der nun vorliegenden Rechtsverordnung „zeitnah“ die Beratungen zur Frage der Mammografie-Angebotes für Frauen unter 50 Jahren fortsetzen wird.

Zunächst müssen die Patientinnen zwischen 45 und 49 Jahren die Kosten für eine Untersuchung selbst tragen. Derzeit übernehmen die Krankenkassen das offizielle Mammografie-Screening im Alter von 50 bis 75 Jahren.

kna/bee

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