Altersgrenze bei Mammografie soll auf 45 Jahre sinken

Berlin – Die Altersgrenze bei der Brustkrebsfrüherkennungsuntersuchung soll von 50 auf 45 Jahren abgesenkt werden. Das sieht der Entwurf der zweiten Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung aus dem Bundesumweltministerium (BMUKN) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Aufgrund der entsprechenden wissenschaftlichen Evidenz soll diese Altersgrenze bei Frauen bei der Mammografie angepasst werden, heißt es in dem Entwurf. Für die Entscheidung wurde etwa ein Bericht des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) aus dem vergangenen Jahr herangezogen.
Demnach ist die Teilnahme am Mammografiescreeningprogramm auch für Frauen ab 45 Jahren mit mehr Nutzen als Risiken verbunden. Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat sich für die Absenkung der Altersgrenze ausgesprochen.
Durch die Absenkung der Altersgrenze bei der Früherkennung von Brustkrebs werden zusätzlich rund 600.000 Frauen untersucht, heißt es weiter. Derzeit werden jährlich 3,5 Millionen Frauen untersucht.
Weiter sieht der Verordnungsentwurf vor, dass Medizinische Fachangestellte (MFA) künftig auch ohne ständige ärztliche Aufsicht die Untersuchung technisch durchführen dürfen. Dies gelte vor allem für den Einsatz mobiler Einheiten, der sogenannten Mammobile.
Bislang durften MFA diese Untersuchungen nur durchführen, wenn ein Arzt oder Ärztin vor Ort war. Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels sei dies allerdings schwierig aufrechtzuerhalten, heißt es in dem Entwurf.
Allerdings muss die ärztliche Aufsicht aus der Ferne erfolgen, etwa mittels elektronischem Zugriff auf die gemessenen Parameter, beziehungsweise Bildgebung. Zwischen MFA und aufsichtführendem Arzt muss es eine Kommunikationsmöglichkeit geben, die ein unmittelbares Eingreifen möglich macht. Dies könne etwa per Chat oder Telefon gelöst werden.
Bis die Untersuchung für 45- bis 49-jährige Frauen in der Regelversorgung ankommt, könnte es noch einige Zeit dauern. „Nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Frist von 18 Monaten, um über die Einführung der Früherkennungsuntersuchung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden“, erklärte eine Sprecherin des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf Nachfrage.
Und auch wenn der G-BA die Altersgrenze absenke, bedeute das noch keinen unmittelbaren Start, erklärte sie weiter. „Bis zur Inanspruchnahme durch die Frauen sind dann verschiedene Schritte notwendig, unter anderem die Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG).“
Zur Einordnung: Im September 2023 hatte der G-BA die Anhebung der Altersgrenze bei der Brustkrebsfrüherkennung von 69 auf 75 Jahre beschlossen. Der Start der Untersuchungen war für den 1. Juli 2024 anvisiert, der Zeitplan konnte gehalten werden.
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