Politik

Ministerium plant Stärkung der Geburtshilfe

  • Freitag, 4. Januar 2019
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Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Situation in der Geburtshilfe mit einigen Sofortmaßnahmen verbessern, dazu gehören neue Meldepflichten für Hebammen und eine Onlinesuche, die Krankenkassen aufbauen sollen. In einem Eckpunktepapier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, kündigt das Ministerium zudem an, in einem Gutachten den aktuellen Personalbedarf in der stationären Hebammenversorgung klären zu wollen. „Die Problematik möglicher Unterversorgung und damit einhergehender hoher Arbeitsbelastung lässt sich anhand des vorliegenden statistischen Zahlenmaterials derzeit nicht verlässlich beurteilen“, heißt es in dem Papier. Das Gutachten soll auch die Ursachen der Versorgungsengpässe klären und entsprechende Lösungen aufzeigen.

Um für Hebammen und Entbindungspfleger eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu organisieren, sollen auch diese Berufsgruppen in das im Personal-Stärkungsgesetz vorgesehene Programm zur Förderung von Vereinbarkeit einbezogen werden. Damit werden auch besondere Betreuungszeiten von Kindern von Hebammen berücksichtigt.

Bereits im aktuell diskutierten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll eine „institutionalisierte Unterstützung der Familien bei der Hebammensuche“ per Gesetz kommen. Hier sollen die Krankenkassen mit ihrem Spitzenverband die Vertrags­partnerliste mit den Hebammen digital verfügbar machen und so Schwangere und Familien bei der Suche nach Hebammen unterstützen. Diese Aufgabe soll per Gesetz den Krankenkassen zugewiesen werden, heißt es weiter. Damit entstehen auch Meldepflichten seitens der freiberuflichen Hebammen an den GKV-Spitzenverband, damit die jeweiligen Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand bleiben.

Um mehr Fachkräfte zu finden, sollen Rückkehrerinnen in den Hebammenberuf stärker umworben werden. Die Öffentlichkeitsarbeit dafür soll auch bei der Bundesagentur für Arbeit liegen, die geeignete Weiterbildungen fördern soll. Bessere Informationen über den Wiedereinstieg soll es für Hebammen, Entbindungspfleger sowie auch potenzielle Arbeitgeber geben.

Da die Hebammenausbildung bis zum Januar 2020 nach einer EU-Richtlinie in allen Mitgliedsstaaten novelliert sein muss, sei „beabsichtigt, die Hebammenausbildung vollständig zu akademisieren“, heißt es in dem Papier weiter. „Das künftige Hebammenstudium wird sich an dem dualen Studium orientieren und einen hohen Praxisanteil aufweisen.“ Konkretere Pläne sowie ein Curriculum liegen allerdings noch nicht vor. „Die Akademisierung stärkt die Hebammen und Entbindungspfleger zudem in der interprofessionellen Zusammenarbeit“.

bee

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