Ministerium stimmt neuen Personalvorschlägen für den G-BA zu
Berlin – Bei der künftigen Besetzung der Unparteiischen Vorsitzenden im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sieht das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) keine Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen.
Das geht aus einem Schreiben der Staatssekretärin Antje Draheim an die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit, Kristin Kappert-Gonther (Grüne), hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. „Im Ergebnis hat das BMG hinsichtlich der übermittelten Personalvorschläge keinen Verstoß gegen gesetzliche Anforderungen feststellen können,“ heißt es darin.
Ende Juni hatten die Trägerorganisationen des G-BA – der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) – ihre Personalvorschläge für die kommende Amtsperiode von Juli 2024 bis Juni 2030 an das BMG weitergereicht.
Darin waren sich alle Träger einig, dass sie den bisherigen Unparteiischen Vorsitzenden, Josef Hecken, weiterhin in dieser Position sehen. Als Unparteiisches Mitglied soll auch Karin Maag erhalten bleiben. Auf Vorschlag der Krankenkassen soll Ab Juli 2024 nun Bernhard van Treeck das Amt des weiteren Unparteiischen bekommen.
Diese drei Hauptamtlichen Unparteiischen haben jeweils zwei ehrenamtliche Stellvertretungen: So soll Hecken weiterhin von Friedhelm Hase und von Rolf-Ulrich Schlenker vertreten werden können.
Für van Treeck neu benannt sind Jörg Niemann – zuletzt Leiter Landesvertretung Niedersachsen des Verbandes der Ersatzkassen – sowie Lili Grell, die dieses Amt bereits inne hat. Die ehrenamtlichen Stellvertreter von Maag sollen weiterein Udo Degener-Hencke sowie künftig Jörg Hermann, bis 2020 Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, sein.
Per Gesetz ist definiert, dass alle Unparteiischen „im vorvergangenen Jahr“ nicht bei den Trägerorganisationen oder deren Mitgliedern oder in der Versorgung als Ärztin oder Arzt sowie Zahnarzt oder Psychotherapeut tätig gewesen sein dürfen. Diese Karenzzeit macht es schwer, entsprechend fachkundige Personen für das G-BA-Amt zu finden.
Nach dieser formalen Bestätigung durch das BMG ist nun der Gesundheitsausschuss am Zug: Laut Gesetz kann der Ausschuss dem Vorschlag der Trägerorganisationen folgen oder diesen in nach einer nicht öffentlichen Anhörung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder widersprechen, „sofern er die Unabhängigkeit oder die Unparteilichkeit der vorgeschlagenen Personen als nicht gewährleistet ansieht“, heißt es im dazugehörigen Gesetz.
Nach einer Ablehnung der Vorschläge sieht es momentan allerdings nicht aus. Unmut gibt es nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes in Koalitionskreisen über die fehlende Parität in dem Tableau, da nur zwei der neun Posten mit Frauen besetzt sind.
Die bisherigen Gesetze für Parität bei Vorstandsposten in der Selbstverwaltung oder bei bundeseigenen Institutionen gelten allerdings nicht für den G-BA. Hier müsste es eine Gesetzesänderung geben. Ebenso wird das hohe Alter einiger Mitglieder als kritisch bewertet.
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