Ministerrat beschließt Eckpunkte für neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
München – Bayern baut die Versorgungsangebote für psychisch Kranke in akuten psychischen Notlagen aus. Auf Eckpunkte für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (Psych-KHG) hat sich heute der Ministerrat verständigt. Geplant sind unter anderem landesweite psychiatrische Krisendienste.
„Akute psychische Krisen sind Notfälle. Für somatische Notsituationen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall haben wir ein bestens funktionierendes Versorgungssystem. Das brauchen wir in vergleichbarer Form rund um die Uhr auch für psychische Krisensituationen“, äußerte sich Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) heute schriftlich nach der Sitzung.
Konkret angedacht sind regionale Leitstellen in den sieben Regierungsbezirken, erreichbar bayernweit unter einer einheitlichen Rufnummer, mit Teams, die im Notfall den Betroffenen auch aufsuchen. Der Krisendienst soll laut Huml helfen, psychisch kranke Menschen auch ambulant aufzufangen und ihnen so eine eventuell notwendige Einweisung in eine stationäre psychiatrische Behandlung zu ersparen.
Derzeit gibt es solche Krisendienste bereits in München und Teilen Oberbayerns, in Mittelfranken sowie in Regensburg und Würzburg. Die Erfahrungen der Bezirke sollen in den bayernweiten Aufbau des Krisendiensts einfließen.
Mit dem Psych-KHG neu geregelt wird auch die öffentlich-rechtliche Unterbringung. Für Zwangsmaßnahmen soll ein Richtervorbehalt eingeführt, unabhängige Unterbringungsbeiräte installiert und eine eigene Fachaufsichtsbehörde geschaffen werden. Jährlich werden in Bayern zwischen 12.000 und 13.000 Personen öffentlich-rechtlich untergebracht, da von ihnen eine Selbst- oder Fremdgefährdung aufgrund einer psychischen Erkrankung ausgeht.
Darüber hinaus sollen über das Psych-KHG Präventionsambulanzen eingeführt werden, um potenzielle Gewalttaten schon im Vorfeld zu verhindern. Dies diene dem besseren Schutz der Bevölkerung und der betroffenen Personen, hieß es. In den Präventionsambulanzen sollen Hochrisikopatienten, die aufgrund einer schizophrenen Erkrankung oder schweren Persönlichkeitsstörung zu Gewalttaten neigen, Hilfe erhalten. Derzeit werden diese am Bezirkskrankenhaus Ansbach modellhaft erprobt.
Die Eckpunkte für das Psych-KHG, in deren Erarbeitung laut Ministerum Bezirke, Verbände und Institutionen eingebunden waren, werden nun dem Landtag zugeleitet. Das Psych-KHG soll im Sommer 2018 in Kraft treten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: