Bayerisches Landeskabinett beschließt Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
München – Der Bayerische Ministerrat hat die Novelle des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) beschlossen. Die Reformpläne, die Gesundheitsministerin Melanie Huml und Sozialministerin Kerstin Schreyer (beide CSU), jetzt im Landeskabinett vorstellten, soll die Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Krisen in Bayern verbessern. Voraussichtlich am 24. April soll es eine Expertenanhörung im Landtag dazu geben, erklärte eine Sprecherin des Familienministeriums auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.
„Ziel des Gesetzes ist es, Hilfebedürftige frühzeitig aufzufangen und sie – soweit erforderlich – freiwillig in weitere Versorgungsangebote zu vermitteln“, sagte Huml. Dadurch sollten auch stationäre psychiatrische Einweisungen, insbesondere Zwangseinweisungen, auf das absolute Mindestmaß verringert werden. Der flächendeckende Ausbau eines rund um die Uhr erreichbaren Krisendienstes für Betroffene sei daher ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes.
Regelmäßige Überprüfung vorgesehen
An das Hilfsangebot könnten sich auch Angehörige von Betroffenen wenden, betonte Huml. Mit dem BayPsychKHG stärke die Landesregierung zudem die Stellung der Selbsthilfe in der psychiatrischen Versorgung. „Denn die maßgeblichen Organisationen der psychiatrischen Selbsthilfe sollen künftig bei Fragen zur Versorgung sowie Weiterentwicklung von Therapieangeboten beteiligt werden“, so Huml.
Mit dem BayPsychKHG werde außerdem eine regelmäßige bayerische Psychiatrieberichterstattung als Grundlage für die laufende bedarfsgerechte Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung eingeführt. Die Koordination des alle drei Jahre erscheinenden Berichts soll das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übernehmen.
„Wir schützen die Betroffenen durch die Einführung eines Richtervorbehalts und sichern die Qualität durch unabhängige Stellen. An diese können sich die Betroffenen mit ihren Fragen wenden. Mit einer eigenen Fachaufsicht steht zudem auch eine weitere Beschwerdemöglichkeit bereit“, erläuterte Sozialministerin Schreyer. Zudem sollen Präventionsstellen psychisch erkrankten Menschen, die zu Gewalt neigen, ambulante Hilfe anbieten. Diese Stellen sollen landesweit eingerichtet werden.
Das Bayerische Gesundheitsministerium hatte bereits 2010 einen Expertenkreis Psychiatrie etabliert, in dem relevante Akteure der psychiatrischen Versorgung vertreten sind, einschließlich der Selbsthilfe. Dieser Expertenkreis war für die Abstimmung des neuen Gesetzes zu einem Runden Tisch erweitert worden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: