Politik

Versorgung psychiatrischer Klinikpatienten auch zu Hause möglich

  • Dienstag, 22. August 2017

Berlin – GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben eine Vereinbarung zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung getroffen. Sie soll helfen, die Versorgung von Patienten mit psychiatrischen Erkrankun­gen zu verbessern. Dazu bietet die neue gesetzliche Regelung ab kommendem Jahr die Möglichkeit, Kranken­hauspatienten in ihrem häuslichen Umfeld zu behandeln. Versorgt werden diese Patienten durch mobile fachärztlich geleitete multiprofessionelle Behandlungsteams.

„Den Krankenhäusern mit psychiatrischen Fachabteilungen wird mit dieser Verein­barung eine zusätzliche Möglichkeit für eine passgenaue patientengerechte Behand­lungsform an die Hand gegeben“, sagte heute Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.

Wichtigste Voraussetzung für die stationsäquivalenten Leistungen ist, dass das Thera­pie­ziel bei einem Krankenhauspatienten am ehesten im häuslichen Umfeld zu errei­chen ist. Zusätzlich muss garantiert werden, dass das Behandlungsteam im Krisenfall schnell intervenieren und der Patient auch jederzeit kurzfristig die Klinik erreichen kann. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle im häuslichen Umfeld lebenden Men­schen einverstanden sind. Das behandelnde Krankenhaus kann auch an der ambulanten psychiatrischen Behandlung teilnehmende Leistungserbringer oder andere Krankenhäuser beauftragen.

„Wenn diese Form der Versorgung hilft, Leiden zu verrin­gern, wäre viel gewonnen“, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Absehbar sei aber schon jetzt, dass es sich um eine kleine Patientengruppe handele. „Im Einzelfall sollten Patient und Arzt zusammen gut abwägen, ob diese Behandlungsform wirklich die beste Variante darstellt“, erklärte von Stackelberg.

hil/sb

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