Versorgung psychiatrischer Klinikpatienten auch zu Hause möglich
Berlin – GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben eine Vereinbarung zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung getroffen. Sie soll helfen, die Versorgung von Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen zu verbessern. Dazu bietet die neue gesetzliche Regelung ab kommendem Jahr die Möglichkeit, Krankenhauspatienten in ihrem häuslichen Umfeld zu behandeln. Versorgt werden diese Patienten durch mobile fachärztlich geleitete multiprofessionelle Behandlungsteams.
„Den Krankenhäusern mit psychiatrischen Fachabteilungen wird mit dieser Vereinbarung eine zusätzliche Möglichkeit für eine passgenaue patientengerechte Behandlungsform an die Hand gegeben“, sagte heute Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.
Wichtigste Voraussetzung für die stationsäquivalenten Leistungen ist, dass das Therapieziel bei einem Krankenhauspatienten am ehesten im häuslichen Umfeld zu erreichen ist. Zusätzlich muss garantiert werden, dass das Behandlungsteam im Krisenfall schnell intervenieren und der Patient auch jederzeit kurzfristig die Klinik erreichen kann. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle im häuslichen Umfeld lebenden Menschen einverstanden sind. Das behandelnde Krankenhaus kann auch an der ambulanten psychiatrischen Behandlung teilnehmende Leistungserbringer oder andere Krankenhäuser beauftragen.
„Wenn diese Form der Versorgung hilft, Leiden zu verringern, wäre viel gewonnen“, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Absehbar sei aber schon jetzt, dass es sich um eine kleine Patientengruppe handele. „Im Einzelfall sollten Patient und Arzt zusammen gut abwägen, ob diese Behandlungsform wirklich die beste Variante darstellt“, erklärte von Stackelberg.
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