Politik

Mitversicherte in der Türkei keine Belastung für GKV-Ausgaben

  • Montag, 25. Mai 2026
/bilderstoeckchen, stock.adobe.com
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Berlin – Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an mitversicherte Familienangehörige in der Türkei und in anderen Drittstaaten stellen keine Belastung für das Sozialversicherungssystem dar, sondern sorgen unter dem Strich sogar für Einsparungen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD hervor.

Die Partei hatte sich auf einen Artikel des Focus berufen, wonach die GKV zwischen 2020 und 2023 insgesamt rund 90 Millionen Euro ins Ausland überwiesen hat. Mit 60 Millionen Euro ging der Großteil der Gelder demnach in die Türkei, der Rest entfiel auf Empfänger in Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Nordmazedonien.

Die Gelder gingen an Angehörige von in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern. Rechtsgrundlage dafür sind das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei aus dem Jahr 1964 sowie das mit Jugoslawien aus dem Jahr 1968.

„Mit der Anwerbung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Türkei übernahm die Bundesrepublik Deutschland auch die Verantwortung für die soziale Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Familien“, erklärt die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort.

Die Familienversicherung der in der Türkei lebenden Familienmitglieder sei ein sinnvoller Bestandteil davon. Sie habe auch heute noch große Bedeutung für den Teil der mehr als 500.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer aus der Türkei, deren Familienangehörigen nicht nach Deutschland nachgezogen, sondern – nicht zuletzt aufgrund der sozialen Absicherung – im Heimatland geblieben sind.

Dabei entstünden der GKV jedoch keine Mehrbelastung, sondern ganz im Gegenteil sogar erhebliche Einsparungen. „Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihrem Heimatstaat leben, sondern von ihrem Recht, nach Deutschland nachzuziehen beziehungsweise hier zu wohnen, Gebrauch machen“, heißt es in der Antwort.

Die vorliegenden Daten würden zudem zeigen, dass der Anteil dieser Zahlungen ins Ausland im Vergleich zu den Gesamtkosten der GKV „im Promillebereich liegt und somit keine beitragssatzrelevante Größe darstellt“.

Außerdem hätte das Abkommen umgekehrt auch Vorteile für deutsche Staatsangehörige und Arbeitgeber, da für sie eine doppelte Versicherungspflicht und die damit verbundene doppelte Beitragslast bei Entsendungen vermieden würden.

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes sind in den Jahren 2022 bis 2025 rund 44,9 Millionen Euro in die Türkei gezahlt worden. Zum Jahresende 2025 hätten rund 1,52 Millionen Menschen mit türkischer Staatsbürgerschaft in Deutschland gelebt.

Die der Bundesregierung vorliegenden Daten würden zeigen, dass der Anteil der gegenüber den Abkommensstaaten zu leistenden jährlichen Erstattungsbeträge im Vergleich zu den Gesamtkosten der GKV in den vergangenen Jahren bei rund 0,01 Prozent gelegen habe. Damit würden sie keine beitragssatzrelevante Größe darstellen.

lau

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