Modellprojekt mit CRP-Schnelltest soll gezielte Verordnung von Antibiotika fördern

Hamburg – Antibiotika im ambulanten Setting gezielter verordnen – das soll ein neues Modellprojekt in Hamburg ermöglichen, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVHH) jetzt mit verschiedenen Krankenkassen vorgestellt hat. Die Partner fördern dazu den Einsatz des quantitativen CRP-Schnelltests in Haus- und Kinder- sowie HNO-Praxen.
Der CRP-Schnelltest funktioniert wie ein Blutzuckertest und zeigt an, ob im Körper bakteriell bedingte Entzündungswerte vorhanden sind. Bei schweren bakteriellen Infektionen kommt es zu einem Anstieg des C-reaktiven Proteins (CRP), der bei viralen Infektionen in der Regel ausbleibt. Daran kann abgelesen werden, ob der Einsatz eines Antibiotikums sinnvoll ist.
„Es werden in Deutschland immer noch zu viele Antibiotika aufgrund einer Erkältung, Bronchitis oder Grippe verordnet“, sagte Dirk Janssen für die am Vertrag beteiligten Krankenkassen. Janssen ist stellvertretender Vorstand des Landesverbandes Nordwest der Betriebskrankenkassen (BKK). „Der CRP-Test unterstützt Ärzte bei ihrer Entscheidung, ob ein Antibiotikum sinnvoll ist und hilft dem Patienten zu verstehen, ob ein Antibiotikum benötigt wird oder nicht“, sagte er.
„Wir hören immer wieder, dass Patienten Druck ausüben, um Antibiotika verordnet zu bekommen. Mit dem Test können ihnen mögliche Sorgen genommen werden“, betonte Walter Plassmann, Vorstandsvorsitzender der KV Hamburg.
„Als Ärzte sind wir verpflichtet, jeden Schaden von unseren Patienten abzuwenden, soweit das möglich ist, hierzu zählt auch die unnötige Gabe von Arzneimitteln. Deshalb kommt dieser Vertrag vor allem den Hamburger Patienten zugute“, sagte Dirk Heinrich, niedergelassener HNO-Arzt aus Hamburg-Horn und Vorsitzender des Berufsverbandes der HNO-Ärzte.
Die Projektpartner kündigten an, der CRP-Vertrag werde durch eine von der Christian-Albrecht-Universität (CAU) in Kiel durchgeführten wissenschaftlichen Evaluation begleitet. Die teilnehmenden Ärzte sollen durch das Institut für Allgemeinmedizin der CAU geschult werden. Die Schulung ist Voraussetzung dafür, an dem Vertrag teilzunehmen.
Neben den Betriebskrankenkassen nehmen die AOK Rheinland/Hamburg, die IKK classic sowie die DAK – Gesundheit an dem Vertrag teil.
Die Leistung beinhaltet die Durchführung eines quantitativen CRP-Schnelltests zur Bestimmung der Therapie eines oberen Atemwegsinfektes, zum Beispiel bei Halsschmerzen, Schnupfen und Heiserkeit, bei unteren Atemwegsinfekten, zum Beispiel jeder Form von Husten und zur Bestimmung der Therapie einer Otitis media.
Zu der Leistung gehört zudem eine kurze Erörterung des Ergebnisses mit dem Patienten. „Der Test kann gemäß dieser Vereinbarung durchgeführt werden, wenn der Arzt im Einzelfall die Verschreibung eines Antibiotikums aufgrund der von ihm erhobenen Befunde erwägt“, heißt es in dem Vertrag. Vergütet wird der Test mit 4,90 Euro.
Laut Erfahrungen in Sachsen-Anhalt wird Patienten deutlich seltener ein Antibiotikum verordnet, wenn bei ihnen per CRP-Schnelltest nach einer bakteriellen Ursache für den Infekt gesucht worden ist. Laut Auswertungen der AOK des Bundeslandes hätten Ärzte bei mehr als 40 Prozent der Getesteten auf eine mögliche Antibiotikaverordnung verzichtet.
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