Monoklonaler Antikörper Pertuzumab bei frühem Brustkrebs ohne Zusatznutzen
Köln – Für Patientinnen unter 65 Jahren schneidet die Kombinationstherapie aus Pertuzumab, Trastuzumab, einem Taxan und gegebenenfalls einem Anthrazyklin nicht besser ab als die zweckmäßige Vergleichstherapie. Das berichtet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das Institut hat seit 2013 damit bereits zum dritten Mal den Zusatznutzen des Wirkstoffs Pertuzumab bei der Behandlung von HER2-positivem Brustkrebs im Zuge einer frühen Nutzenbewertung untersucht.
Während es in den ersten beiden Nutzenbewertungen um die Behandlung von fortgeschrittenem Brustkrebs und um eine neoadjuvante, also der Operation vorgeschaltete Therapie ging, sollten diesmal die Vor- und Nachteile in der adjuvanten, also unterstützenden Therapie von frühem Brustkrebs mit hohem Rezidivrisiko bewertet werden.
Trastuzumab und Pertuzumab sind monoklonale Antikörper, die den in Krebszellen übermäßig exprimierten epidermalen Wachstumsfaktorrezeptor HER2/neu blockieren und so das Rezidivrisiko senken sollen. Pertuzumab wird stets in Kombination mit Trastuzumab und einer Chemotherapie eingesetzt.
Der Hersteller führt in seinem Dossier eine einzelne randomisierte kontrollierte Studie an, aus der er einen Zusatznutzen für Pertuzumab ableitet. Bei allen 4.800 Patientinnen und sehr wenigen Patienten wurden die Primärtumoren vor Studienbeginn operativ entfernt, danach wurden die Teilnehmer zu gleichen Teilen dem Arm mit Pertuzumab, Trastuzumab plus Chemotherapie oder dem Vergleichsarm mit Placebo, Trastuzumab plus Chemotherapie zugelost.
Im patientenrelevanten Endpunkt Gesamtüberleben zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Beim Endpunkt Rezidive gab es einen Hinweis auf einen Zusatznutzen der Pertuzumab-Kombination, bei einigen Symptomen jedoch Anhaltspunkte für einen geringeren Nutzen. In der Endpunktkategorie gesundheitsbezogene Lebensqualität fanden sich in zwei von neun Bereichen Anhaltspunkte für einen Zusatznutzen, aber auch in einem Bereich ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen.
„In der Summe wogen die negativen Aspekte die Vorteile der neuen Kombination auf. Für über 65-Jährige ergab sich sogar ein geringerer Nutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie“, berichten die IQWiG-Wissenschaftler.
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