Montgomery: Suizidbeihilfe ist nicht Aufgabe der Ärzte
Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat sich erneut dagegen gewandt, Ärzte zu Suizidbeihelfern zu machen. Ärzte „sollen Hilfe beim Sterben leisten, aber nicht Hilfe zum Sterben“, betonte Montgomery am Mittwoch in Berlin. Am Donnerstag will sich der Bundestag mit einer rechtlichen Regelung der Sterbehilfe befassen. Dazu liegen vier Gesetzentwürfe vor. Sie reichen von einem völligen Verbot bis zur weitgehenden Freigabe. Ein Entwurf sieht eine ausdrückliche Freigabe für Ärzte bei Patienten mit einer zum Tode führenden Krankheit vor.
Montgomery hob hingegen den Entwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) hervor. Er sieht ein Verbot jeder Form organisierter Sterbehilfe vor und verzichtet zugleich auf weitere rechtliche Regelungen. Nach den Worten von Montgomery sind diese aufgrund der Berufsordnungen aller 17 Ärztekammern auch nicht nötig. Die Berufsordnungen regelten einheitlich, „dass es die Aufgabe von Ärzten ist, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten“.
Auch die katholische und die evangelische Kirche sprachen sich heute für ein Verbot der organisierten Formen der Beihilfe zur Selbsttötung aus. „Wir müssen verhindern, dass die Suizidbeihilfe in unserem Land zur alltäglichen Selbstverständlichkeit wird“, heißt es in dem gemeinsamen Text.
Montgomery begrüßte, dass es unter den Initiativen der verschiedenen Parlamentariergruppen einen großen Konsens gebe, Sterbehilfevereinen das Handwerk zu legen sowie die Palliativmedizin und Schmerztherapie auszubauen.
Auch für die Kirchen ist der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung unabdingbar, um „die Rahmenbedingungen für eine angemessene menschliche und medizinische Fürsorge am Lebensende zu schaffen.“ Denn gerade Menschen, die auf Grund ihres Alters, von Gebrechlichkeit oder schwerer Krankheit ohnehin in einer schwierigen Lebenssituation seien, litten oft unter der Angst, anderen zur Last zu fallen und könnten hierdurch unter einen subtilen sozialen Druck geraten. „Darin sehen wir eine erhebliche Gefahr für die Würde des menschlichen Lebens", hieß es vonseiten der Kirchen.
Der Verein „Sterbehilfe Deutschland” erklärte unterdessen, bei einem Verbot der organisierten Suzidbeihilfe seine Angebote einstellen zu wollen. Der Vereinsvorsitzende Roger Kusch kündigte am Mittwoch in Berlin zugleich an, gegen eine solche Gesetzgebung Verfassungsbeschwerde einzulegen. Sein Verein werde sich aber an das geltende Recht halten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: