Politik

Montgomery: Tötung auf Verlangen verstößt gegen ärztliche Ethik

  • Sonntag, 10. August 2014
Uploaded: 10.08.2014 13:05:27 by mis
Frank Ulrich Montgomery /Pietschmann

München – Die Ärzteschaft ist strikt gegen eine Erlaubnis für Mediziner zur Suizidbeihilfe. „Wer Ärzte an 'qualitätsgesicherten, klinisch sauberen' Suiziden beteiligen will, verwischt die Grenzen zur Tötung auf Verlangen und zur Euthanasie“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, dem Münchner Magazin Focus. Beides sei nach deutschem Recht verboten: „Und das sollte auch so bleiben“, so Montgomery.

Er widersprach zugleich Befürchtungen der SPD-Politikerin Carola Reimann, schärfere Strafrechtsnormen könnten das Arzt-Patienten-Verhältnis belasten. Er wisse aus eigener Erfahrung, dass die meisten Patienten mit Todeswunsch diesen „nach einem Gespräch über Schmerztherapie, Palliativmedizin und Hospize binnen kurzer Zeit verlieren“. Nur in „sehr, sehr wenigen Fällen“ gelinge es nicht, Patienten Schmerz und Leid zu nehmen. Das rechtfertige aber nicht „Gesetzesänderungen, die Tötung auf Verlangen zulassen oder die aktive Euthanasie unterstützen“.

Auch Bundestags-Vizepräsident Peter Hintze (CDU) hatte sich für eine liberalere Regelung bei der Sterbehilfe ausgesprochen und damit gegen den Kurs seiner Partei gestellt. Montgomery warnte vor einem Mentalitätswandel im Falle einer Liberalisierung. Dies könne dazu führen, „die Lebenschancen Alter, Behinderter, Dementer und Schwer­kranker dramatisch einzuschränken“. Der Ärztepräsident wörtlich: „Denn, machen wir uns nichts vor, einmal auf die schiefe ethische Ebene gelangt, kann ein vermeintlich individuelles Recht durch gesellschaftlichen Druck zur Pflicht werden“, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Hintze kündigte an, seinen Wunsch nach einer Lösung auch gegen den Widerstand führender Unionspolitiker weiter zu verfolgen. Er wolle seine Forderung notfalls mit der SPD gemeinsam in einem Gruppenantrag durchsetzen.  „Ich setze auf eine Mehrheits­bildung in der Union. Es ist auch ein Gruppenantrag mit der Kollegin Carola Reimann von der SPD denkbar.“

Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz zur Sterbehilfe. Vorgesehen ist, jede kommerzielle, möglicherweise auch jegliche organisierte Form der Hilfe zur Selbsttötung zu verbieten. Kontrovers diskutiert werden allerdings mögliche Ausnahmeregelungen für Angehörige, die beispielsweise einen Sterbewilligen auf dem Weg zu einem Sterbehelfer begleiten.

Das neue Gesetz soll nach der Sommerpause debattiert werden und könnte 2015 kommen. Bei der Abstimmung im Bundestag soll kein Fraktionszwang gelten, da jeder Abgeordnete seine Haltung in dieser ethischen Frage selbst bestimmen soll.

afp/kna/EB

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