Montgomery und Gassen sehen Freiberuflichkeit in Gefahr

Köln – Für eine Bedrohung der Freiberuflichkeit hält der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, das Versorgungsstärkungsgesetz. Auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sieht in dem Gesetz einen Kurswechsel weg von der inhabergeführten Praxis zu einer mehr ordnungspolitisch gesteuerten Art von Gesundheitspolitik.
Im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt erklärt Montgomery: „Das Gesetz widerspricht einfach der Kernaussage im ersten Passus des Koalitionsvertrages zur Gesundheitspolitik.“ Dort hieße es: Wir stärken Freiberuflichkeit. Inhaltlich wirke das Gesetz jedoch in vielen Teilen entgegengesetzt.
Als besonders kritisch sehen beide Ärztevertreter die Aufkaufregelung bei Arztpraxen in überversorgten Gebieten. Gassen zufolge müsse nicht nur über eine solche Regelung gesprochen werden, sondern über eine neue Definition von Versorgungsbedarf. „Die Richtwerte aus dem Jahr 1999 entsprechen angesichts der medizinischen Entwicklung mit der Ambulantisierung sowie der veränderten Morbidität einfach nicht mehr der Versorgungswirklichkeit“, erklärt Gassen. Das Urteil von Montgomery zur Aufkaufregelung ist eindeutig: „Der Grundgedanke, der dahinter steht, ist falsch. Die Regelung gehört komplett gestrichen.“
Darüber hinaus erteilt Montgomery der Politik mit ihren Plänen, Krankenhäuser für die ambulante Versorgung zu öffnen, eine klare Absage. „Wir in den Krankenhäusern sind für diese Patienten gar nicht eingerichtet. Wir haben weder die Dateneinsicht noch die personellen Kapazitäten, zusätzliche Fälle zu versorgen – wir haben ja selber Personalmangel im Krankenhaus“, erläutert Montgomery.
Vor allem im Hinblick auf das Versorgungsstärkungsgesetz nennen Gassen und Montgomery den Erhalt der Freiberuflichkeit als eines ihrer wichtigsten Ziele für 2015. Außerdem beschäftigt sich die KBV mit dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab, besonders für den Bereich der Fachärzte. Die BÄK beschäftigt besonders die konkrete Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie die Verhandlungen zur neuen Gebührenordnung für Ärzte.
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