Ersatzkassen: Kosten der geplanten Reformen gehören auf den Prüfstand
Berlin – Nach Auffassung der Ersatzkassen gibt es bei der anstehenden Krankenhausreform und der Reform der ärztlichen Versorgung noch Nachbesserungsbedarf. Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, erklärte heute in Berlin: „Dass die Koalition Strukturreformen in die Wege leitet, ist richtig. Trotzdem enthalten die Reformpakete noch eine Reihe von Ungereimtheiten.“
Als Beispiel nannte sie die Erhöhung der ambulanten ärztlichen Vergütung für einige Bundesländer (Konvergenzregelung), die im Entwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehen ist. Diese schlage allein mit je 500 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 zu Buche, bringe aber keinen Mehrwert für die Patienten. Auch der geplante Innovationsfonds zur Förderung neuer Versorgungsformen sei mit jährlich 300 Millionen Euro überdimensioniert ausgestattet, zumal er lediglich eine Ergänzung zur Regelversorgung darstelle.
Nicht konsequent genug gehe die Politik das Thema Überversorgung in Ballungsgebieten an. So werde der sogenannte Strukturfonds in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), der unter anderem Zuschüsse bei Neuniederlassungen oder der Gründung von Zweigpraxen sowie Ausbildungszuschüsse oder Stipendien für Studenten vorsieht, nun flächendeckend ausgerollt. „Statt wie bislang neun KVen werden künftig alle 17 davon profitieren. Überversorgung bauen wir damit nicht ab, sondern befördern sie sogar“, monierte Elsner.
Krankenhausreform: Qualität verbindlich als Planungskriterium vorschreiben
Für die geplante Krankenhausreform geht die Bund-Länder-AG für die kommenden drei Jahre von 3,8 Milliarden Euro Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung aus. „Damit ein wirklicher Mehrwert für die Patienten entsteht, sollte Qualität zum verbindlichen Kriterium der Krankenhausplanung festgeschrieben werden“, forderte Elsner. „Es passt nicht zusammen, einerseits Qualität als Kriterium bei der Krankenhausplanung gesetzlich einzuführen und Qualitätsindikatoren in Auftrag zu geben, dann aber den Ländern zu überlassen, ob sie diese bei der Planung berücksichtigen wollen oder nicht“.
Um unnötige Operationen und Behandlungen in den Griff zu bekommen, sollten Mindestmengenregelungen konsequent ausgebaut werden. „Sieben reichen nicht aus, um die Qualität der Versorgung zu verbessern“, betonte Elsner. Zur Verbesserung der Pflegesituation in den Krankenhäusern müsse es klare überprüfbare Strukturvorgaben geben, etwa Personalschlüssel, „damit das dringend notwendige Pflegefördergeld auch da ankommt, wo es benötigt wird“.
GKV-Finanzierung: Rückkehr zum paritätischen Beitragssatz
Der vdek-Verbandsvorsitzende Christian Zahn forderte Korrekturen an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben gehe seit 2014 wieder auseinander. Hinzu kämen die finanziellen Belastungen aus den geplanten Reformpaketen. Wenn nichts passiere, werde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von derzeit 0,9 auf rund 1,7 Prozent im Jahre 2018 ansteigen.
„Da der Arbeitgeberbeitragssatz eingefroren ist, gehen diese Kostenschübe voll zulasten der Versicherten“, kritisierte Zahn. Der Arbeitgeberbeitragssatz dürfe daher nicht auf Dauer auf 7,3 Prozent festgeschrieben sein. Vielmehr müssten Beitragssatzsteigerungen wieder gemeinsam von Versicherten und Arbeitgebern getragen werden. Darüber hinaus schlägt der vdek vor, einen Teil der vorhandenen Finanzreserven aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen auszuschütten, um damit die Kosten der anstehenden Reformen zu finanzieren.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: