Müller gegen Einbeziehung von Tageskliniken in Krankenhausreform

Potsdam – Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) hat die Einbeziehung von Tageskliniken in die Leistungsgruppensystematik der Krankenhausreform kritisiert.
„Das würde die Arbeit der Tageskliniken erschweren“, sagte sie heute in der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Potsdamer Landtags. „Dass die Qualitätskriterien auch in Tageskliniken zu den Betriebszeiten umgesetzt werden sollen, ist nicht sachgerecht.“ Brandenburg werde sich an dieser Stelle im Bundesrat weiter für Änderungen einsetzen.
Dagegen begrüßte Müller die Anpassungen zur Anrechenbarkeit von Fachärzten der Inneren Medizin und der Chirurgie auch auf andere Leistungsgruppen. Sympathien äußerte die Ministerin für Pläne Bayerns, rechtlich prüfen zu lassen, ob das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) möglicherweise ein zustimmungspflichtiges Gesetz sei. „Sollte es sich abzeichnen, dass viele Länder einer Klage folgen, will ich das für Brandenburg nicht ausschließen“, sagte die Gesundheitsministerin im Ausschuss.
Müller zufolge stünden Brandenburg in den Jahren 2026 bis 2035 rund 1,5 Milliarden Euro aus dem Transformationsfonds zur Verfügung. Das Brandenburger Gesundheitsministerium habe ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Alle Krankenhausträger hätten bislang 119 Fördervorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 1,65 Milliarden Euro eingereicht.
Zum Stichtag 30. September 2025 habe das Gesundheitsministerium davon die ersten drei Fördervorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 880 Millionen Euro beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angezeigt: Dabei handele es sich um Projekte der Oberhavel Kliniken GmbH, der Elbe-Elster Klinikum GmbH und der Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH.
Rund zehn Millionen Euro will das Land aus Mitteln des Gesundheits- und des Infrastrukturministeriums für die Schaffung eines medizinischen Versorgungszentrums am Standort Wittstock einsetzen. Der Krankenhausträger KMG hatte angekündigt, seinen nur aus einer Kardiologie und der Gastroenterologie bestehenden Standort Wittstock zum 1. Januar 2027 zu schließen. Stattdessen soll nun die denkmalgeschützte „Alte Tuchfabrik“ mit Mitteln aus der Stadtentwicklung zu einem „Gesundheitscampus“ umgebaut werden.
„Die Versorgung wird künftig besser als heute“, sagte Müller im Ausschuss. In dem Gesundheitscampus sollen ambulante Angebote angesiedelt werden, die über die bisherigen Fachrichtungen hinaus gehen sollen. Auch ambulantes Operieren soll dort künftig möglich sein. „Wir schaffen dort ein Versorgungsangebot, das die Bürger so bislang nicht kennen“, sagte Müller.
Neben bereits niedergelassenen Ärzten der Allgemeinmedizin sollen dort auch freie Arztsitze, etwa der Augenheilkunde oder der Chirurgie, dort angesiedelt werden. „Wir planen dort ein Leuchtturmprojekt für ambulant-stationäre Versorgung.“
Allerdings wird die Bauzeit des neuen MVZ drei Jahre betragen. Die CDU-Abgeordnete Ellen Fährmann erkundigte sich im Ausschuss deswegen danach, ob in der zeitlichen Differenz zwischen der Schließung der Klinik und des MVZ eine Versorgungslücke entsteht.
Müller zufolge soll für diese Zeit eine Interimslösung geschaffen werden. Daran will sich unter anderem das Universitätsklinikum Neuruppin beteiligen. Auch dafür sei bereits ein Grundstück gefunden, das nun ertüchtigt werde. Künftig solle es dann eine Kooperation zwischen den Standorte in Neuruppin und Wittstock geben.
Deutlich wurde in der Sitzung des Gesundheitsausschuss auch, dass der Bedarf an Hospizplätzen in Brandenburg wächst. Müller verwies darauf, dass künftige eine eigene Beplanung der Palliativmedizin im Krankenhausplan des Landes möglich sei. 34 Krankenhausstandorte hätten den Antrag auf diese Leistungsgruppe gestellt, das sei mehr als die Hälfte der Brandenburger Kliniken.
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