Müller sieht Ruf nach mehr Vergütungen von Krankenfahrten kritisch

Potsdam – Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) hat sich kritisch zur Forderung der Anbieter von Krankenfahrten nach erhöhten Vergütungen geäußert. „Eine nachhaltige Lösung muss über die Ebene der Verkehrspolitik und nicht über die Ebene der Krankenkassenvergütung erfolgen“, sagte sie gestern.
Aus Sicht des Brandenburger Gesundheitsministeriums (MGS) bietet die schlechte finanzielle Situation der Krankenkassen kaum Spielraum für eine Erhöhung der Vergütungen der Anbieter. Das Gesetz schreibe zudem vor, dass die Vergütungsentgelte nach dem Marktmodell zwischen den Anbietern und den Kassen ausgehandelt werden müssten.
Auf dem Tisch liege aber gegenwärtig eine Forderung der Leistungserbringer nach einer Vergütungssteigerung um 30 Prozent. „Das halte ich schon für eine erhebliche Steigerung, über die sich die Partner verständigen müssen“, so Müller.
Aus ihrer Sicht gibt es in Brandenburg kein Problem mit der Versorgung mit Krankenfahrten. Fahrtkosten dürften aber nur übernommen werden, wenn das aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich sei. Dazu zählten beispielsweise keine Wartezeiten während der Behandlung oder die Kosten für eine leere Rückfahrt.
„Krankenfahrten dürfen auch nicht den ÖPNV oder ergänzende Bereiche ersetzen“, sagte Müller. Eine fortlaufende Erhöhung der Vergütung würde zudem Gleichgewichte im Verkehrsbereich verschieben. „Je attraktiver Krankenfahrten werden, desto weniger übernehmen Taxi- und Mietwagenunternehmen reguläre Fahrten des ÖPNV.“
Die CDU-Abgeordnete Ellen Fährmann verwies im Ausschuss darauf, dass es viele Krankenhäuser in Brandenburg gebe, bei denen es Probleme mit der Bestellung der Krankenfahrten für Patienten gebe, die entlassen werden. „Die Anbieter wie auch die Menschen im Land brauchen Sicherheit, wie die Krankenfahrten künftig finanziert werden.“
Auf Nachfrage der AfD-Abgeordneten Daniela Oeynhausen hatte es Müller als „misslich“ bezeichnet, dass es im Bereich der Fahrtkosten für die Krankenfahrten keine Schiedsstelle für Streitigkeiten zwischen den Kassen und den Leistungserbringern gibt. „Aber wer so etwas einrichten will, muss auch die Frage beantworten, wer die Schiedsverfahren führt, wenn es dafür nicht genügend Personal gibt.“
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