Muster für Einwilligungserklärung genetischer Untersuchungen steht bereit

Berlin – Vor dem Einstellen von Ergebnissen genetischer Untersuchungen in die elektronische Patientenakte (ePA) müssen Patienten schriftlich oder elektronisch zustimmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt den Praxen für solche Fälle ein Muster für eine Einwilligungserklärung zur Verfügung.
Mit der Unterschrift der Einwilligungserklärung stimmt ein Patient zu, dass die Arztpraxis das Ergebnis einer genetischen Untersuchung oder Analyse nach dem Gendiagnostikgesetz in der ePA speichern darf. Der Arzt legt die Einwilligung in seiner Behandlungsdokumentation ab.
Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen gehören zu den Daten, die Praxen einstellen müssen, sofern der Patient nicht widerspricht. Das Besondere hierbei ist, dass der Patient explizit einwilligen muss. Anderenfalls darf die Praxis das Ergebnis nicht einstellen.
Wie die KBV weiter erläuterte, gelten besondere Informationspflichten auch für Erkrankungen, bei denen ein Risiko von Diskriminierung oder Stigmatisierung bei Bekanntwerden besteht – insbesondere bei sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen.
In diesem Fällen müssen Ärzte und Psychotherapeuten die Patienten auf ihr Widerspruchsrecht hinweisen. Dies kann mündlich oder per Aushang erfolgen. Eine schriftliche oder digitale Einwilligung ist nicht erforderlich.
In allen anderen Fällen sind Ärzte und Psychotherapeuten nur verpflichtet, ihre Patienten darüber zu informieren, welche Daten sie im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung in die ePA einstellen, zum Beispiel Arztbriefe und Befundberichte. Dies kann ebenfalls mündlich oder per Aushang erfolgen. Widerspricht ein Patient, wird dies in der Behandlungsdokumentation protokolliert.
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