Mustervordruck für Perinatalzentren beschlossen

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach langer und intensiver Debatte die Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Versorgung von Kindern in Perinatalzentren fast vervollständigt. Nachdem Mitte Dezember 2016 bereits die Richtlinie im Hinblick auf das Dokumentieren des geforderten Personalschlüssels aktualisiert wurde, ist in der gestrigen Sitzung das dazugehörige Musterformblatt gegen die Stimmen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) beschlossen worden. Bis zuletzt hatte sich die DKG gegen die Einführung der Dokumentationsbögen gewehrt, da sie zu viel Bürokratie befürchtet.
Künftig müssen Perinatalzentren eine Personalquote von 95 Prozent aller Schichten des vergangenen Kalenderjahres dokumentieren. Damit soll der Nachweis erbracht werden, dass die Zentren die Anforderungen an den Pflegepersonalschlüssel aus der Qualitätssicherungs-Richtlinie erfüllen. Laut Beschluss vom Dezember dürfen nicht mehr als zwei Schichten, in denen der vorgegebene Personalschlüssel nicht erfüllt wird, direkt aufeinander folgen. Diese Regelung hatten Patientenvertreter im vergangenen Jahr kritisiert, da nach ihrer Meinung die Gefahr besteht, dass nun Kliniken weiterhin nicht ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und es an Transparenz fehle.
„Bei intensivtherapiepflichtigen Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.500 Gramm ist eine Nurse-to-Patient-Ratio von 1:1, bei intensivüberwachungspflichtigen Frühgeborenen von 1:2 zu erfüllen“, erklärte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung in einer Mittelung im Anschluss an die Sitzung. „Für alle weiteren Kinder auf der neonatologischen Intensivstation muss das Perinatalzentrum laut der Richtlinie qualifiziertes Pflegepersonal in ausreichender Zahl entsprechend dem tatsächlichen Pflegebedarf einsetzen.“
„Diese Mindestanforderungen gelten seit dem Jahr 2014“, so Klakow-Franck weiter. Mit dieser Dokumentation werde erstmals eine valide Datengrundlage über den tatsächlichen Umsetzungsstand der geforderten Pflegepersonalschlüssel geschaffen. „Zudem muss vermieden werden, dass sich die geforderte Mindestquote zulasten der Kinder mit einem Geburtsgewicht über 1.500 Gramm auswirkt“, so Klakow-Franck.
Im vergangenen Jahr hatte die DKG durchgesetzt, dass bis Ende 2019 Übergangsfristen für die Personalquote von Perinatalzentren gelten. Eine Evaluation soll danach starten. Dabei müsse nicht nur überprüft werden, „ob die derzeit geforderten Personalschlüssel erfüllbar sind, sondern auch, ob zum Beispiel die im Jahr 2006 festgelegten Gewichtsgrenzen dem aktuellen Entwicklungsstand in der modernen Peri- und Neonatologie entsprechen“, erklärte Klakow-Franck.
In der Plenumsdiskussion hatte sich die DKG gegen die „Erfassungsbürokratie“ gestellt. Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärte, die Abfragen seien „beliebig“. Die Vertreterin des Pflegerates hielt ihm entgegen, dass Kliniken sowieso Schichtpläne schreiben müssen und somit die Erfassung keine zusätzliche Bürokratie sei. Auch die Kassenvertreter wie die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Doris Pfeiffer kritisierten, dass die DKG offenbar „nun einen anderen Grund suche“, die Regelung in der Richtlinie zu stoppen. „Bei der letzten Diskussion sahen sie rechtliche Bedenken, die im Unterausschuss ausgeräumt werden konnten. Nun suchen sie etwas Neues“, sagte Pfeiffer.
Perinatalzentren, die die Anforderungen an die pflegerische Versorgung auf ihrer Intensivstation ab dem 1. Januar 2017 nicht erfüllen, sind verpflichtet, dies unter Angabe der konkreten Gründe dem G-BA unverzüglich mitzuteilen. Das hatte der G-BA im Mai 2017 beschlossen. In diesem Fall werden mit dem Krankenhaus auf Landesebene konkrete Schritte und Maßnahmen zur schnellstmöglichen Erfüllung der Personalvorgaben vereinbart. Der letzte Schritt für die Richtlinie ist nun noch der Beschluss zum Verfahren der jährlichen Strukturabfrage, darüber soll in der Juli-Sitzung des G-BA abgestimmt werden.
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