G-BA beschließt jährliche Strukturabfrage für perinatologische Einrichtungen

Berlin – Perinatologische Einrichtungen, dazu gehören Perinatalzentren und Häuser mit perinatalem Schwerpunkt, werden künftig jährlich befragt, ob sie die qualitätssichernden Anforderungen an die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen erfüllen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute mit der Änderungen der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) beschlossen. Die Angaben sollen künftig standortbezogen ausgewertet und – gemeinsam mit einem Bericht – auf www.perinatalzentren.org veröffentlicht werden.
Der G-BA habe bislang keine gesicherten Informationen über den Umsetzungsgrad in den perinatologischen Einrichtungen, erklärte Dr. med. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA. Die Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung betonte, es gebe insbesondere über die pflegerische Versorgung sehr widersprüchliche Angaben. „Mit der nun beschlossenen standardisierten Strukturabfrage kann der G-BA die Umsetzung der Anforderungen prüfen und bewerten“, so Klakow-Franck.
Der Beschluss zur Änderung der QFR-RL wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt unmittelbar nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger weitgehend in Kraft. Der Einsatz der geänderten Anlage 3 der QFR-RL, die Checklisten für das Nachweisverfahren zur Erfüllung von Qualitätsanforderungen, ist aber erst ab dem 1. Januar 2018 vorgesehen.
Der G-BA hat den Auftrag, Maßnahmen der Qualitätssicherung für Krankenhäuser zu beschließen. Die QFR-RL bestimmt anhand eines risikobezogenen Stufenkonzeptes – Perinatalzentren Level 1 und 2, Perinataler Schwerpunkt und Geburtsklinik – die jeweils vorzuhaltenden Strukturen und Prozessmerkmale sowie die Mindestanforderungen an deren Qualität. Die Einrichtungen müssen die Anforderungen der jeweiligen Versorgungsstufe jederzeit erfüllen.
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