Ärzteschaft

Mutterschutz: Nordrhein verbessert Regelungen für die Weiterbildung

  • Mittwoch, 4. Februar 2026
/picture alliance, Phanie, VOISIN
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Düsseldorf – Ärztinnen, die ihre Weiterbildung wegen des Mutterschutzes unterbrechen, können sich sechs Wochen pro Kalenderjahr auf ihre Weiterbildungszeit anrechnen lassen – auch wenn sie danach ihre Weiterbildung nicht mehr an der ursprünglichen Weiterbildungsstätte aufnehmen. Das hat die Weiterbildungskommission der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) entschieden.

Die Entscheidung entwickelt eine Regelung der Kammer aus dem Jahr 2022 weiter. Die Weiterbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte sieht seither vor, dass Zeiten des Mutterschutzes grundsätzlich auf die Weiterbildungszeit anrechenbar sind.

Die bisherige Auslegung der Passage stellte jedoch auf die Unterbrechung des Weiterbildungsabschnitts ab, sodass eine Anrechnung nur dann erfolgte, wenn die Ärztin ihre Weiterbildung nach dem Mutterschutz wieder bei ihrem ursprünglichen Weiterbilder aufnahm. 

 „Mit der aktuellen Entscheidung der Weiterbildungskommission gelten bei Mutterschutz nun immer sechs Wochen im Kalenderjahr als Weiterbildungszeit“, stellt die Ärztekammer klar. 

Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2022. Ärztinnen, denen die Anrechnung wegen der bisherigen Auslegung nicht gewährt wurde, können sich unter der E-Mail „wbantrag@aekno.de“ zwecks Korrektur an die Weiterbildungsabteilung der Kammer wenden. 

hil

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