Ärzteschaft

Mutterschutz und ärztliche Tätigkeit sind vereinbar

  • Freitag, 5. März 2021

Berlin – Der Mutterschutz ist bei Ärztinnen und Medizinstudentinnen mit ihrer Arbeit vereinbar. Arbeit­geber sollten die jeweilige Situation der Frauen berücksichtigen. Das mahnte der Hartmannbund an­lässlich des diesjährigen Frauentags an.

„Der Mutterschutz in Deutschland ist gut – aber nur dann, wenn Arbeitgeber ihn wirklich individuell ge­stalten. Mutterschutz nach Schema F hilft niemandem“, sagte Galina Fischer, Sprecherin des Ausschusses Ärztinnen im Hartmannbund.

Arbeitgeber seien aus gutem Grund gesetzlich verpflichtet, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchzuführen. „Personenbezogene Maßnahmen wie Umsetzung, Freistellung oder Beschäftigungsverbot dürfen erst dann greifen, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen“, so Fischer.

Sie beklagte, dass Ärztinnen in der Realität häufig schlicht von ihren eigentlichen Tätigkeiten befreit würden, statt individuelle Schutzmaßnahmen zu treffen. Für die Betroffenen bedeute das einen Karrie­reknick oder eine erhebliche Verzögerung der Weiterbildung.

„Wir Ärztinnen im Hartmannbund fordern deshalb die Arbeitgeber auf, im Falle einer Schwangerschaft tatsächlich eine individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchzuführen und Mutter­schutz für Ärztinnen oder Medizinstudentinnen nicht im Sinne eines De Facto Berufsverbotes umzuset­zen“, erklärte Ausschusssprecherinnen Lisa Rosch und Sabine Wedekind.

Das Ergebnis der jüngsten Umfrage des Deutschen Ärztinnenbundes mit Unterstützung des Hartmann­bundes bestätige dies. „Sinnvolle ärztliche Tätigkeit muss auch im Mutterschutz möglich sein – im Sinne der Ärztinnen, aber auch im Sinne des Gesundheitssystems“, bekräftigt Fischer.

EB

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