Nach Formulierungspanne: Gesetz tritt aus Versehen in Kraft

Berlin – Aufgrund einer Formulierungspanne im Gesetzestext ist die Tabaksteuer zumindest auf dem Papier schon vorzeitig angestiegen. „Es ist ein technischer Fehler in Bezug auf das Datum des Inkrafttretens in den Unterlagen passiert“, erklärte dazu ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Eine Berichtigung sei bereits angestoßen worden.
Nach der erklärten Absicht von Regierung und Bundestag soll die Tabaksteuer ab Anfang 2027 schrittweise ansteigen. Bis zum Jahr 2030 soll sich der Durchschnittspreis für eine Schachtel mit 20 Zigaretten um fast vier Euro auf dann knapp zwölf Euro verteuern. Die Koalition begründet dies mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie den hohen Kosten für das Gesundheitssystem durch Rauchererkrankungen.
Der Mitte Oktober von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf war gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und heute in Kraft getreten. Durch die Formulierungspanne gilt damit jedoch offiziell bereits ab sofort ein höherer Steuersatz und zwar nicht der für 2027 vorgesehene, sondern bereits der noch höhere ab 2030 geplante Satz.
Tatsächliche Auswirkungen auf die Steuerzahlungen soll der Fehler nach Angaben des Finanzressorts aber nicht haben. „Die Generalzolldirektion, die die Steuer administriert, ist entsprechend informiert“, erklärte der Ministeriumssprecher. „Die höheren Steuersätze sollen ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten, das ist der klare Wille des Gesetzgebers und des Bundesfinanzministeriums“, stellte er weiter klar.
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