Nach Hochwasser: Hinweise für Umgang mit beschädigten Patientenakten

Düsseldorf – Das Hochwasser in Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz und Bayern hat zum Teil auch Patientenakten aus Papier in Mitleidenschaft gezogen. Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) gibt nun Hinweise, wie Ärzte damit verfahren sollten.
Zunächst gilt, dass Praxen, die eine digitale Patientenakte vorhalten und die Papierdokumente aus Gründen der Beweissicherung zusätzlich aufbewahrt haben, die durch das Hochwasser zerstörten Unterlagen datenschutzkonform entsorgen können.
„Wir empfehlen einen entsprechenden Nachweis zur Dokumentation vor der Vernichtung zu fertigen“, hieß es aus der Ärztekammer.
Sind Unterlagen beschädigt, für die kein elektronisches Backup existiert, sollten Praxen zunächst prüfen, ob die Unterlagen nicht doch weiter aufbewahrt werden können, weil mit der Vernichtung Rechtsnachteile verbunden sein könnten, so die ÄKNO. Die Kammer nennt zum Beispiel eine Beweislastumkehr in einem Schadensersatzprozess wegen des Verdachts eines Behandlungsfehlers.
Sofern die Unterlagen nicht mehr verwendbar sein sollten, empfiehlt die Kammer, den Zustand der Akten zu dokumentieren, zum Beispiel über Fotos, und die Berufshaftpflichtversicherung über die Umstände zu informieren.
Müssen die Unterlagen wegen der Schäden entsorgt werden, sollte dies eine Fachfirma übernehmen. „Die Vernichtung hat unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen zur Schweigepflicht zu erfolgen, für die die Ärztin/der Arzt verantwortlich bleibt“, hieß es aus der Kammer.
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