Nach Krebserkrankung: Länder wollen „Recht auf Vergessen“

Berlin – Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen haben heute im Bundesrat einen Antrag zum „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen eingereicht.
Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, betonte, Menschen, die ihre Erkrankung überstanden haben, sollten keine weiteren Nachteile haben. Andreas Philippi (SPD), Gesundheitsminister von Niedersachsen, nannte den Vorschlag im Nachgang ein „wichtiges Signal gegen die Diskriminierung“ und zog eine Ausweitung auf andere Erkrankungen in Betracht.
Konkret fordern die Länder die Bundesregierung auf, „einen Regelungsvorschlag zu einem ‚Recht auf Vergessenwerden‘ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen vorzulegen“. Damit soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf medizinisch begründbarer Fristen keine Verpflichtungen zur Information oder Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung bestehen.
Laut dem Antrag, der zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse gegeben wurde, würden Betroffenen Stand jetzt etwa Versicherungsabschlüsse, Kreditaufnahmen oder auch Adoptionsvorhaben verwehrt beziehungsweise erschwert.
Schwesig betont Bedeutung für junge Menschen
Schwesig, die selbst eine Krebserkrankung überstanden hat, verwies auf die Bedeutung des Vorhabens. „Das ist ein Thema, was vielen Menschen am Herzen liegt, auch mir“, sagte sie. Vor allem durch den Einsatz von Initiativen, Vereinen und Verbänden sei man in der Politik auf die Situation ehemals Erkrankter aufmerksam geworden.
Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) fordern seit 2024 gesetzgeberische Maßnahmen, um etwaige Benachteiligungen zu beseitigen. In anderen Ländern, etwa Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Spanien, liegen bereits Regelungen zu einem „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen vor.
Das fordern die Länder nun auch für Deutschland. Schwesig zufolge gehe es dabei darum, genesenen Menschen die gleichen Rechte zu gewähren wie Menschen, die nicht erkrankt sind. Besonders ging sie dabei auf junge Menschen ein. Diese hätten in Anbetracht ihrer Lebenszeit noch etliche Vorhaben, bei denen die derzeitige Regelung ein Nachteil bedeuten kann.
Andere Erkrankungen mitdenken
Diese Ansicht teilte auch der niedersächsische Gesundheitsminister Philippi. In einer Pressemitteilung sprach er über den Antrag von einem „wichtigen Schritt für die Verwirklichung von Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit einer Krebsvorerkrankung“.
Gleichzeitig appellierte er dafür, die mögliche Regelung auszuweiten – etwa auf schwere physische oder psychische Erkrankungen. Viele Menschen würden sich nach ihrer Genesung aufgrund von Stigmata abgestempelt fühlen. Dem müsse man entgegenwirken.
Auch dürften sie nicht mit Nachteilen belastet werden, wenn es aus medizinischer Sicht keine Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko der erneuten Erkrankung gibt. Als Grundlage für Fristregelungen könnten wissenschaftlich belegte Rückfallrisiken dienen, so Philippi.
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