Nachtragshaushalt: Rechnungshof sieht Verstoß gegen Grundgesetz

Berlin – Die zur Finanzierung des Corona-Konjunkturpakets aufgenommenen Schulden des Bundes verletzen nach Ansicht des Bundesrechnungshofs (BRH) die Verfassung. „Die zusätzliche Verschuldung im zweiten Nachtragshaushalt war objektiv nicht notwendig“, sagte BRH-Präsident Kay Scheller dem Spiegel.
Eigentlich sei das nötige Geld im Haushalt bereits vorhanden – in milliardenschweren Rücklagen und Sonderfonds, die trotz Krise nicht angetastet würden. „Das entspricht nicht den Regeln des Grundgesetzes“, sagte Scheller. „Dafür eine angebliche Notlage festzustellen verletzt aus meiner Sicht die Schuldenbremse des Grundgesetzes nach Artikel 115.“
Die Haushaltsgrundsätze Jährlichkeit, Klarheit und Wahrheit seien nicht eingehalten worden. Unter Jährlichkeit versteht man die Pflicht der öffentlichen Verwaltung, den jeweiligen Haushalt innerhalb des Kalenderjahrs zu beschließen.
Der Bundestag hatte wegen der Coronakrise zwei Nachtragshaushalte beschlossen, so dass der Bund in diesem Jahr insgesamt 217,8 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen darf.
Der zweite, vom Rechnungshof kritisierte Nachtragshaushalt hat ein Volumen von 61,8 Milliarden Euro. Mit dem zusätzlichen Geld sollen vor allem Maßnahmen finanziert werden, die Konsum und Wirtschaft wieder ankurbeln sollen.
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