Nachweispflicht für Fortbildung bis Jahresende verlängert

Berlin – Ärzte und Psychotherapeuten haben bis zum Jahresende Zeit, den Nachweis von 250 Fortbildungspunkten zu erbringen. Grund für die Fristverlängerung ist die Coronapandemie. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einer entsprechenden Anfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zugestimmt, wie die KBV mitteilte.
Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung bis zum 31. Dezember 2020 gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.
Darüber hinaus können Sanktionen, die bereits aufgrund des fehlenden Fortbildungsnachweises verhängt wurden, ausgesetzt werden, schreibt die KBV. Ausgelaufen ist der Körperschaft zufolge die Regelung, wonach 200 Punkte für den Nachweis der Fortbildungsverpflichtung ausreichen.
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren bei ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind.
Aufgrund der Pandemie fallen unter anderem Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen aus. Ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte durch Präsenzveranstaltungen ist deshalb nicht möglich.
Daher hatte sich die KBV für eine Verlängerung der Nachweisfrist eingesetzt. Diese galt bereits für das zweite und dritte Quartal und konnte nun auch für das vierte Quartal erreicht werden.
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