Ärzteschaft

Nagelpilz: Fachgesellschaft legt S1-Leitlinie vor

  • Mittwoch, 21. Dezember 2022
/picture alliance, Christin Klose
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Berlin – Unter Federführung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) wurde eine S1-Leitlinie Onychomykose erarbeitet. Wie die DDG mitteilte, betrifft Nagelpilz, medizinisch Onychomykose genannt, in Deutschland schätzungsweise 2 bis 15 Prozent der Bevölkerung.

Die optisch unschönen Nagelveränderungen seien kein bloßes kosmetisches Problem, sondern eine ernstzunehmende Infektion, so die Fachgesellschaft. „Die Ästhetik ist die eine Seite. Noch wichtiger ist jedoch, dass diese von Dermatophyten verursachten Pilzerkrankungen langsam die Nagelplatte zerstören. Zudem verschwindet der Pilz nicht von allein und die erkrankte Person kann andere anstecken“, erklärte Peter Elsner, Beauftragter für die Öffentlichkeitsarbeit der DDG.

Für Menschen mit Grunderkrankungen – wie beispielsweise Diabetes – bestehe ein höheres Risiko für eine Fuß- und Nagelpilzinfektion, die auch zu Komplikationen wie bakteriellen Infektionen der Füße führen kann.

„Eine Behandlung ist langwierig, sie erstreckt sich über viele Monate und setzt viel Mitwirken der Patientin oder des Patienten voraus“, sagte Pietro Nenoff, DDG-Mykologie-Experte aus Leipzig. Die aktualisierte S1-Leitlinie Onychomykose, deren Zustandekommen Nenoff koordinierte, bringt nun einige neue hilfreiche Behandlungsempfehlungen.

„Eine Pilzinfektion lässt sich immer heilen, wenn die Diagnose stimmt“, betonte Nenoff. Daher sei die Konsultation einer Hautärztin oder eines Hautarztes und die Diagnosesicherung so wichtig. Die Leitlinie empfiehlt Nagelmaterial (Nagelspäne) zu entnehmen und dieses mit dem Mikroskop, kulturell und/oder mit molekularen Methoden zu untersuchen. In der Leitlinie finden sich detaillierte Empfehlungen zur Materialgewinnung. Es müsse zudem differentialdiagnostisch ausgeschlossen werden, dass für die Nagelveränderung keine anderen Ursachen wie zum Beispiel eine Schuppenflechte vorliegen.

Bevor die Therapie festgelegt wird, sollte immer ein labordiagnostischer Nachweis des Erregers erfolgen, so die Fachgesellschaft. Neu in der Leitlinie ist, dass die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) als Methode für einen direkten Erregernachweis auf DNA-Ebene für den Nachweis als sehr geeignet angesehen und demzufolge zur Diagnostik empfohlen wird. Für gesetzlich Versicherte ist die PCR-Untersuchung allerdings bislang eine Selbstzahlerleistung, was laut der DDG „dringend“ geändert werden muss.

Wie die Behandlung aussieht, hängt vom Schweregrad der Infektion ab. Bei einer leichten oder mäßig ausgeprägten Nagelinfektion kann laut Leitlinie ein antimykotischer Nagellack verwendet werden. Ist die Onychomykose mittelschwer oder schwer, sollte oral (systemisch) behandelt werden.

An der S1-Leitlinie waren neben der DDG die Deutschsprachige Mykologische Gesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), die Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Dermatologie in der DDG und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) beteiligt.

EB/aha

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