Politik

Podologische Behandlung mit Nagel­korrekturspangen wird verordnungsfähig

  • Donnerstag, 17. Februar 2022
/Maria, stock.adobe.com
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Berlin – Patienten steht zukünftig eine neue podologische Leistung zur Verfügung: Die Nagelspangen­be­handlung bei eingewachsenen Fußnägeln. Derzeit ist eine solche Behandlung eine ärztliche Leistung, nun kann sie zusätzlich auch von Podologen übernommen werden. Das hat der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) beschlossen und in der Heilmittel-Richtlinie definiert.

Darin steht, wann eine podo­logische Nagel­spangenbehandlung ärztlich verordnet werden kann, wie der genaue Leistungsumfang aussieht und in welchen Situationen ein Arzt einzubeziehen ist.

Bei der Nagelspangenbehandlung wird eine Korrekturspange individuell angefertigt und an den betrof­fenen Nagel angepasst. Ziel ist eine mechanische Druckentlastung, um ein Fortschreiten des Einwachsens in das umliegende Gewebe oder des Entzündungsprozesses zu verhindern. Der Nagel kann dann wieder in seiner natürlichen Form nachwachsen.

Laut G-BA kann die podologische Nagelspangenbehandlung von Ärzten voraussichtlich ab 1. Juli verordnet werden. Voraussetzung ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit gegen den Beschluss keine rechtlichen Einwände hat.

Laut G-BA ist es für den Erfolg einer Nagelspangenbehandlung sinnvoll, dass der behandelnde Podologe selbst festlegt, nach welchem Zeitraum die Behandlung fortgesetzt wird. Demnach muss im Stadium 1 der Erkrankung die Nagelspange etwa alle zwei bis sechs Wochen nachgespannt oder neu aufgebracht werden. Im Stadium 2 und 3, in denen die umliegende Haut bereits verletzt und entzündet ist, sollten die Therapiefortschritte engmaschiger kontrolliert werden.

Sofern begleitend eine Wundbehandlung der verletzten oder entzündeten Haut notwendig ist, ist dies jedoch weiterhin ausschließlich eine ärztliche Leistung.

hil/sb

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