Netzwerk Evidenzbasierte Medizin kritisiert Fokussierung auf Zweitmeinung
Köln – Als „Schritt in die falsche Richtung“ sieht das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) das Vorhaben der Politik, die ärztliche Zweitmeinung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz gesetzlich zu verankern.
Zwar sei eine Zweitmeinung nicht per se schlecht, ungünstig sei aber die Fokussierung darauf. Nach Auffassung des DNEbM muss alle Energie darauf verwendet werden, die Qualität der medizinischen Indikationsstellung und deren Entscheidungsgrundlagen zu verbessern, zum Beispiel eine alltagstaugliche Verfügbarkeit von Studienergebnissen.
„Schon die Meinung des behandelnden Arztes, sozusagen die Erstmeinung, sollte eine kompetente Beratung auf der Grundlage der besten wissenschaftlichen Evidenz sicherstellen. Dafür sollen Ärzten wie Patienten ausreichend valide Informationen über Nutzen und Risiken aller Behandlungsoptionen zur Verfügung stehen“, hieß es aus dem Netzwerk.
Das DNEbM betont jedoch, dass eine Zweitmeinung unter Umständen durchaus sinnvoll sein kann. Schließlich seien selbst bei gründlicher Prüfung der wissenschaftlichen Evidenz verschiedene Meinungen möglich, da die Interpretation klinischer Studien oft Spielraum lasse und Unsicherheiten hinsichtlich der besten Handlungsoptionen bestehen blieben, oder sogar erst entstünden.
„Dennoch erscheint eine Verankerung des Rechts auf eine Zweitmeinung, wie sie der Referentenentwurf vorsieht, nicht geeignet zu sein, die Folgen der Fehlanreize im Gesundheitswesen zu kompensieren“, hieß es aus dem DNEbM.
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