Politik

Neu konzipiertes Online-Portal soll Fachkreise über Arzneimittel informieren

  • Mittwoch, 5. Juni 2024
/PhotoSG, stock.adobe.com
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Bonn – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und anderen Partnern die Datenbank und Plattform „PharmNet.Bund“ umgestaltet und ausgebaut. Die Informations- und Antragsplattform richtet sich in erster Linie an Fachkreise, pharmazeutische Unternehmen und Behörden, aber auch die allgemeine Öffentlichkeit soll von den Daten profitieren.

Über das Arzneimittelinformationssystem können Nutzerinnen und Nutzer Daten wie Name, Darreichungsform oder Zulassungsnummer von Arzneimitteln, inklusive Fach- und Gebrauchsinformationen recherchieren. Auch administrative Daten sind öffentlich einsehbar, zum Beispiel die Meldungen zu Lieferengpässen.

Eine sogenannte Referenzdatenbank mit patientenverständlichen Begriffen ist laut dem BfArM zusätzlich in Arbeit und soll über „PharmNet.Bund“ für Bürgerinnen und Bürger zugänglich werden. „Diese Referenzdatenbank bietet für jedes in Verkehr befindliche Fertigarzneimittel patientenverständliche Informationen zur Wirkstoffbezeichnung, Darreichungsform und Wirkstärke des Arzneimittels“, informiert das Bundesinstitut.

Schon jetzt können pharmazeutische Unternehmen laut dem BfArM über „PharmNet.Bund“ Anträge für verschiedene Verfahren bei den Bundesoberbehörden elektronisch einreichen. Dazu gehören unter anderem Anträge auf Chargenprüfung, die Meldung aktiver Wirkstoffhersteller oder die Anzeige von Änderungen bei bestehenden Zulassungen. Weitere Fachverfahren werden folgen: So soll es künftig beispielsweise für Unternehmen auch möglich sein, Verzichtserklärungen über das Portal einzureichen, bestimmte Verfahrensnummern zu beantragen oder den Zulassungsbescheid digital abzuholen.

„PharmNet.Bund“ ist ein Kooperationsprojekt von BfArM, Paul-Ehrlich-Institut und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit dem Robert Koch-Institut (RKI). Ebenfalls beteiligt sind die für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder.

hil

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