Politik

Neue Anforderungen an Inkontinenz­hilfsmittel soll Qualität verbessern

  • Mittwoch, 16. März 2016

Berlin – Der GKV-Spitzenverband hat für aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis neue Qualitätsanforderungen formuliert. Produkte, die diese neuen verpflichtenden Anforderungen nicht erfüllen, werden aus dem Hilfsmittelverzeichnis gestrichen.

Etwa 1,5 Millionen gesetzlich Versicherte werden von der gesetzlichen Kranken­versicherung regelmäßig mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln („Windeln“) versorgt. Im Rahmen der Erneuerung gab der Spitzenverband teilweise eklatante Mängel bei der Versorgung zu. Nässende Windeln, unzureichende Versorgungsmengen, die Anlieferung in nicht neutralen Verpackungen und zudem teilweise hohe Aufzahlungen sind Kritikpunkte.

„Die Versorgung wird sich jetzt nachhaltig verbessern“, versprach Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Von den rund 2.200 für diesen Bereich im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkten würden über 600 Produkte spätestens nach dem Ende der Übergangsfrist nach einem Jahr nicht mehr abgegeben werden dürfen. „Ich erwarte, dass in Zukunft kein Versicherter mehr Aufzahlungen leisten muss, um wirklich gut versorgt zu werden“, sagte Kiefer.

„Der GKV-Spitzenverband hat endlich auf die vielen Beschwerden der Patienten reagiert und das Hilfsmittelverzeichnis geändert“, sagte der Bevollmächtigte der Bundesre­gierung für Patienten und Pflege, Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU). Er mahnte bei der Umsetzung der neuen Vorschriften ein deutlich höheres Tempo an. „Ich fordere die Krankenkassen auf, die Versorgung schnellstens umzustellen. Es wäre unverant­wortlich, die Übergangsfrist von einem Jahr bis zum Ende auszureizen. Versicherte, die auf vernünftige Inkontinenzhilfsmittel angewiesen sind, können nicht so lange warten“, sagte er.

Neben einer besseren Produktqualität wurden auch die Anforderungen an die mit der Versorgung einhergehenden Dienstleistungen definiert. Damit liegen erstmals einheit­liche, verbindliche Vorgaben für die Beratung der Versicherten, eine bedarfsgerechte Produktauswahl und Lieferung der Produkte sowie zusätzliche Service- und Garantieleistungen vor.

hil

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