Ärzteschaft

Neue Bedarfsplanung in Thüringen in Kraft getreten

  • Mittwoch, 3. Juni 2020
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Erfurt – In Thüringen ist eine neue Bedarfsplanung für die ambulante ärztliche und psy­cho­therapeutische Versorgung in Kraft getreten. Darauf hat die Kassenärztlichen Vereini­gung (KV) Thüringen heute hingewiesen.

„Der neue Bedarfsplan schafft neue Arbeitsmöglichkeiten für Ärzte und Psychotherapeut­en dort, wo sie in Thüringen benötigt werden“, sagte die 1. Vorsitzende des Vorstandes der KV Thüringen, Annette Rommel. In der hausärztlichen Versorgung werde vor allem der ländliche Raum gestärkt. Es werde verhindert, das Praxen vom Land in die Städte abwanderten.

In der fachärztlichen Versorgung reagiert der neue Bedarfsplan Rommel zufolge vor allem auf den höheren Behandlungsbedarf für Menschen mit Erkrankungen des Nerven­systems. Außerdem entstünden zusätzliche Sitze etwa für Augenärzte, Kinderärzte, Neu­rochirur­gen, HNO-Ärzte und Urologen. In der spezialisierten fachärztlichen Versorgung wird laut KV durch den neuen Bedarfsplan gewährleistet, dass regional genügend Spezia­listen verschiedener Fachgruppen, wie Rheumatologen, tätig sind.

Ab September können demnach 21,5 Sitze für Nervenärzte besetzt werden. Außerdem werden 17,5 Stellen für Psychotherapeuten ausgeschrieben. Auch für Augenärzte und Kinderärzte entstehen neue Niederlassungsmöglichkeiten. Bei Hausärzten sind 46,5 Sitze zu vergeben. Hier wurden Einzugsbereiche im Umkreis der kreisfreien Städte Weimar, Eisenach und Suhl sowie im Landkreis Sonneberg neu zuge­schnitten.

Der Bedarfsplan basiert auf der 2019 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erlas­se­nen neuen Bedarfsplanungsrichtlinie. Er wurde bis Januar von der KV Thüringen in Ab­stimmung mit den Thüringer Krankenkassen erarbeitet. Nach einer rechtlichen Beanstan­dung durch die Aufsichtsbehörde – das Thüringer Gesundheitsministeriums – musste der Plan erneut erarbeitet und abgestimmt werden.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen konnte deshalb erst En­de Mai die Versorgungsgrade feststellen und beschließen, wo Arzt- und Psychotherapeu­ten­sitze frei sind. Interessenten können sich jetzt bewerben. Ab September können die Zulassungs­ausschüsse der Ärzte und Psychotherapeuten und Krankenkassen in Thüringen über die Besetzung der freien Sitze entscheiden.

may/dpa

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