Sozialministerium beanstandet Bedarfsplanung in Thüringen
Weimar – Die geplanten zusätzlichen Sitze für Arztpraxen in Thüringen sorgen für Streit. Das Sozialministerium in Thüringen als zuständige Aufsichtsbehörde habe die neue Bedarfsplanung von Kassenärztlicher Vereinigung (KV) und Krankenkassen beanstandet, teilte die KV mit.
Damit können neue Praxissitze vorerst nicht ausgeschrieben werden. Mithilfe der Bedarfsplanung werden die Zahl der zu besetzenden Haus- und Facharztpraxen und deren Einzugsbereiche festgelegt. Dabei wird neben Einwohnerzahlen auch die Krankheitshäufigkeit berücksichtigt.
Die Vorgaben dafür waren im vergangenen Jahr vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) neu geregelt worden. Ursprünglich war mit den ersten Ausschreibungen für das erste Kalenderquartal gerechnet worden.
Dieser Zeitplan sei nun nicht mehr zu halten, sagte der KV-Vizevorsitzende Thomas Schröter. Ärzte- und Kassenvertreter müssten sich erneut zusammensetzen, um über die Einwände des Ministeriums zu beraten und eine neue Planung vorzulegen. Das Ministerium äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Vorgang.
Vielerorts in Thüringen klagen Patienten über einen Mangel an Fachärzten wie Augenärzten oder Neurologen und lange Wartezeiten auf Termine. Derzeit arbeiten rund 4.000 Ärzte und Psychotherapeuten in der ambulanten medizinischen Versorgung in Thüringen.
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