Neue Checkliste soll Kliniken bei der Digitalisierung unterstützen

Berlin – Eine Checkliste soll Ärzte künftig dabei unterstützen, den Digitalisierungsgrad ihres Krankenhauses zu bestimmen und konkrete Verbesserungspotenziale zu ermitteln. Das haben Marburger Bund (MB) und Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) heute angekündigt. Beide wollen die Checkliste nun gemeinsam entwickeln.
„Ärzte in den Krankenhäusern sollen mit der Checkliste die Möglichkeit bekommen, im Detail zu beschreiben, wie die derzeitigen Rahmenbedingungen aussehen und wie klinische Prozesse durch Digitalisierung zum Nutzen von Anwendern und Patienten verbessert werden können“, erläuterte Peter Bobbert, Bundesvorstandsmitglied MB, vor der morgen beginnenden Fachmesse „conhIT – Connecting Healthcare IT“.
Die Online-Checkliste soll den klinischen Anwendern ermöglichen, die IT-Nutzung, die Nutzbarkeit (Usability) und den praktischen Nutzen von E-Health-Lösungen zu erfassen und zu bewerten. Fundierte, belastbare Daten seien in diesem Feld kaum verfügbar, betonten MB und bvitg. Die neue Checkliste soll nicht nur die Verfügbarkeit („Habe ich Zugang?“) und den Nutzungsgrad („Benutze ich die Anwendung wirklich?“), sondern auch den konkreten Nutzen („Hilft die Lösung mir?“) eines IT-Werkzeuges im klinischen Umfeld erfassen.
Wie ein MB-Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt erklärte, geht es um klinische Prozesse und die Frage, inwieweit digitale Werkzeuge einen praktischen Nutzen haben. Die Checkliste gehe einher mit der Idee, dass sich in Krankenhäusern Digitalbeiräte gründen sollten, in denen Geschäftsleitung, IT, Ärzte und Pflegekräfte gemeinsam beraten, wie man die Digitalisierung sinnvoll voranbringen könne. Dabei solle die Checkliste helfen.
„Denn je besser IT in die jeweiligen Prozesse und Abläufe der Anwender eingebunden ist, umso mehr kann IT an Nutzen entfalten“, erklärte Andreas Kassner, stellvertretender Vorstand des bvitg und zuständiger Vorstand der Arbeitsgruppe Marktforschung des bvitg.
Der MB betonte, dass mit der Checkliste zugleich strikt anonymisiert Daten erhoben werden. Eine Rückverfolgung auf die beteiligten Kliniken oder auf die ausfüllenden Personen soll nicht möglich sein. Perspektivisch soll auf Grundlage der Erhebung ein Benchmarking-Modell für die Gesundheits-IT in Krankenhäusern entstehen. MB und bvitg betonen, dass die Checkliste nicht kommerziell genutzt werden wird.
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