Neue Diskussion über Widerspruchslösung angeregt

München – Der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Max Kaplan, regt eine neue Diskussion über eine Widerspruchslösung bei der Organspende an. In Ländern wie Österreich oder Spanien, in denen die Bürger als mögliche Organspender gelten, wenn sie nicht aktiv widersprechen, sei die Zahl der Transplantationen deutlich höher als in Deutschland, sagte Kaplan. Die Widerspruchslösung wäre ein Ansatz, „den man sicherlich gesellschaftlich noch mal diskutieren müsste“, erklärte Kaplan, der auch Vizepräsident der Bundesärztekammer (BÄK) ist.
Bis Ende November dieses Jahres lag die Zahl der Organspenden nach Daten der Deutschen Stiftung Organtransplantation bundesweit um knapp sieben Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Vergleich zu den Jahren vor den Skandalen um Manipulationen an verschiedenen Transplantationszentren ist die Zahl um mehr als ein Viertel abgesackt.
Huml: Keine Mehrheiten
„Es warten bundesweit über 10.000 Menschen dringend auf ein Organ, die nicht versorgt werden können“, sagte Kaplan. Deswegen müssten die aktuellen Gesetzesregeln und auch Beschlüsse des Deutschen Ärztetags aus früheren Jahren neu diskutiert werden.
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) erklärte, sie habe Verständnis für Kaplans Forderung. Allerdings habe eine Widerspruchlösung ihrer Ansicht nach derzeit kaum Realisierungschancen. Bayern habe einen Vorstoß in Richtung Widerspruchslösung unternommen, als im Jahr 2012 die jetzige Regelung im Bundestag beschlossen wurde. „Der Freistaat musste aber erkennen, dass diese Lösung nicht mehrheitsfähig ist“, sagte Huml.
Neben einer neuen Diskussion über eine Widerspruchslösung sind nach Einschätzung von Kaplan aber auch andere Maßnahmen notwendig, damit die Zahl der Transplantationen steigt. So müssten Kliniken ihr Personal besser darin schulen, mögliche Organspender zu erkennen und mit Angehörigen zu sprechen. Und es müsse mehr Geld als jetzt fließen, fordert der Ärztekammerpräsident.
Bislang hätten Kliniken oft finanzielle Nachteile, wenn sie einem Spender Organe entnehmen, weil Personal und Räume gebunden werden und nicht für andere Behandlungen zur Verfügung stehen.
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