Transplantationsmedizin: Bundesregierung legt Abschlussbericht vor

Berlin – Der nach den Transplantationsskandalen 2012 und 2013 eingeleitete Reformprozess in der Transplantationsmedizin sowie die strukturellen Veränderungen im deutschen Transplantationswesen wirken. Zu diesem Fazit kommt der Dritte Bericht der Bundesregierung über den „Fortgang der eingeleiteten Reformprozesse, mögliche Missstände und sonstige aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin“, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen will – und der dem Deutschen Ärzteblatt vorab vorliegt.
Der Report basiert auf Stellungnahmen, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei den jeweils zuständigen Stellen im Transplantationswesen eingeholt hat. Der Bericht, den die Bundesregierung entsprechend eines Beschluss des Deutschen Bundestages vom Juni 2013 nun zum dritten und auch vorerst letzten Mal jährlich vorlegt, wird an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat weitergeleitet.
Besonderes Augenmerk legt der Bericht auf Verstöße und Unregelmäßigkeiten an den Transplantationszentren. Diese würden durch die Prüfungskommission und die Überwachungskommission mittlerweile zuverlässig aufgedeckt und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an die zuständigen Landesbehörden und Staatsanwaltschaften weitergeleitet, heißt es in dem Papier. Dabei weist es auch auf systemimmanente und künftige strukturelle Herausforderungen hin. Konkret benannt werden dabei die Entnahmekrankenhäuser, die möglicherweise zu der anhaltend geringen Zahl von Organspendern beitragen.
So sieht der Bericht vor allem beim Erkennen möglicher Spender in den Entnahmekrankenhäusern noch erhebliches Potenzial. Unterstützungsangebote, wie die Vermittlung von neurologischen und neurochirurgischen Konsiliardiensten oder Fortbildungsangebote für Transplantationsbeauftragte, müssten von den Entnahmekliniken verstärkt in Anspruch genommen werden. Außerdem sei es zwingend notwendig, dass die für die Finanzierung der Transplantationsbeauftragten bereitgestellten Mittel ausschließlich zur Förderung der Organspende eingesetzt würden.
Auch mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten der Vierten Fortschreibung der Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls würden noch Anwendungsschwierigkeiten in der Praxis auftreten, stellt der Bericht fest. Die aktuelle Evaluation unter Einbeziehung aller Beteiligten sei daher zu begrüßen.
Auch auf die nach wie vor stagnierend geringe Zahl der Organspender geht die Bundesregierung ein: Nach ihrer Ansicht dürften jedoch die Ursachen dafür nicht allein auf die erstmals 2012 festgestellten Unregelmäßigkeiten bei der Organvergabe an einigen deutschen Transplantationszentren und einem damit einhergehenden Vertrauensverlust in der Bevölkerung zurückgeführt werden.
Nach den Ergebnissen einer aktuellen Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2016 stünden 81 Prozent der Befragten einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. Diese aktive Akzeptanz sei seit dem Jahr 2012 konstant hoch. Die Repräsentativbefragung belege aber auch ein anhaltend hohes Informationsbedürfnis der Bevölkerung. Deshalb sei sowohl die Fortführung der BZgA-Kampagne als auch die Information durch die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungsunternehmer geboten.
Eine in jüngster Zeit vermehrt geforderte Einführung der Widerspruchslösung – wie sie beispielsweise in Spanien gilt – hält die Bundesregierung dagegen nicht für ein geeignetes Mittel zu Steigerung der Spenderzahlen. Die im Jahr 2012 mit dem Transplantationsgesetz eingeführte Entscheidungslösung sei der richtige Weg zu Förderung der Organspende, heißt es in dem Bericht. Eine Entscheidung für die Organspende müsse immer eine eigene, freiwillige und vor allem bewusst getroffene Entscheidung sein.
Als einen weiteren wichtigen Meilenstein in der Fortentwicklung der Transplantationsmedizin bezeichnet die Bundesregierung das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters. Dieses soll zu stärkerem Vertrauen in die Organspende und die Transplantationsmedizin beitragen.
Ziel des Gesetzes ist es, die von unterschiedlichen Stellen im Transplantationswesen erhobenen medizinischen Daten in einem Register zusammenzuführen. Erstmals wird es rechtlich zulässig sein, die Daten von postmortalen Spendern und Organempfängern oder lebenden Organspendern und -empfängern zu verknüpfen.
Hierdurch erhofft man sich eine Datengrundlage, mit der Erkenntnisse für eine qualitative Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung in Deutschland gewonnen werden können. Die Bundesregierung will die Selbstverwaltung bei diesem Prozess intensiv beobachten und unterstützen.
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