Sachsen-Anhalts Sozialministerin für Widerspruchsregelung bei Organspende
Magdeburg – Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hat sich für eine gesetzliche Neuregelung ausgesprochen, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Sie halte eine Widerspruchslösung „für durchaus zweckdienlich“, sagte die SPD-Politikerin der Mitteldeutschen Zeitung. Damit könnten denjenigen, die zu Lebzeiten einer Organspende nicht ausdrücklich widersprochen haben, Organe entnommen werden. Bislang muss die Bereitschaft zur Organspende ausdrücklich erklärt werden, etwa in Form eines Organspendeausweises.
Die Zahl der Organspender hatte nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation im vergangenen Jahr einen neuen Tiefpunkt erreicht. In Sachsen-Anhalt war demnach die Zahl der Spender von 33 auf 23 zurückgegangen. Einem Spender können mehrere Organe entnommen werden. Bundesweit war der Stiftung zufolge 2017 der niedrigste Stand seit 20 Jahren erreicht worden.
Grimm-Benne hob positiv hervor, dass der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auch das Thema Organspende umfasse. Vorgesehen sei eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte, um diese von anderen Aufgaben zu entbinden, sagte die Sozialministerin.
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