Neue Fördermöglichkeiten zur Niederlassung in Bayern

München – In Bayern hat sich in einigen Regionen die Versorgungssituation in verschiedenen Fachbereichen verändert. Damit geht auch eine Veränderung von Fördermöglichkeiten einher. Darauf weist die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns hin.
Neue Fördermöglichkeiten für Hausärzte bestehen danach für die schwäbischen Regionen Oettingen und Krumbach. Eine Statusänderung von drohender Unterversorgung auf Unterversorgung erfolgte zudem für die Hausärzte im Planungsbereich Ansbach Nord und für Dermatologen im Landkreis Regen.
Damit einher geht auch eine Erhöhung der Fördersummen für Ärztinnen und Ärzte, die sich in den betreffenden Planungsbereichen niederlassen möchten.
Eine differenzierte Entwicklung zeigt sich in anderen Regionen Bayerns: So hat eine Verbesserung der Versorgungssituation für die Arztgruppen der Hausärzte in Lohr am Main sowie für die Dermatologen in Dingolfing-Landau zu einer Statusänderung auf nunmehr nur noch „drohende Unterversorgung“ geführt.
Bei den Hausärzten in Dingolfing, den Augenärzten im Landkreis Lichtenfels und den Nervenärzten im Landkreis Donau-Ries hat sich die Situation sehr gebessert: von „drohender Unterversorgung“ zurück zur regulären Versorgung gemäß Bedarfsplanungsvorgaben.
In den Regionen, für die Förderprogramme ausgeschrieben sind, unterstützt die KV Ärzte zum Beispiel mit einer Niederlassungsförderung von bis zu 90.000 Euro. Darüber hinaus wird die Errichtung einer Filiale und die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe gefördert.
Zusätzlich bezuschusst die KVB Praxisfortführungen von Ärzten, die das 63. Lebensjahr bereits überschritten haben, sowie die Weiterbildung von Ärzten der entsprechenden Fachgruppe.
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