Ärzteschaft

Förderung bis 55.000 Euro für die ambulante Tätigkeit in Brandenburg

  • Mittwoch, 22. Februar 2023
/Schlierner, stock.adobe.com
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Potsdam – Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) und die brandenburgischen Krankenkassen unterstützen die Ansiedlung ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte in dem Bundesland mit bis zu 55.000 Euro.

Die Förderungen gelten für sieben Fachgebiete in jeweils unterschiedlichen Regionen. Die Fachgebiete sind Hausarztmedizin, Augenheilkunde, Frauenheilkunde, Kinderheilkunde, Dermatologie, HNO-Heilkunde und Nervenheilkunde.

Laut Catrin Steiniger, Vorsitzende der KV, ist die gemeinsame Förderung mit den Krankenkassen eine wichtige Maßnahme zur Sicherung der Versorgung. „Seit 2007 haben 131 Praxen davon profitiert. Über 5,4 Millionen Euro wurden für Zulassungen und Anstellungen in Förderregionen ausgezahlt“, erläuterte sie. Die Zuschüsse werden je zur Hälfte von der KV und den Krankenkassen finanziert.

„Seit Jahren zeichnet sich ein Trend ab, der sich in den letzten Jahren verstetigt: die Unterversorgung in länd­lichen Regionen. Diesem Trend ist entgegenzuwirken. Die gezielte finanzielle Förderung für ausgewiesene Gebiete und Arztgruppen, bei der die Kassen und Krankenkassenverbände in Brandenburg mit der KV an einem Strang ziehen, ist ein Weg“, sagte Marina Rudolph, Leiterin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg der Ersatzkassen und Verhandlungsführerin der Krankenkassen und Kranken­kassenverbände.

hil

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