Politik

Neue Grundlage für Coronaregeln am Arbeitsplatz verabschiedet

  • Mittwoch, 16. März 2022
/ElitProd, stock.adobe.com
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Berlin – Arbeitgeber und Beschäftigte müssen sich ab dem kommenden Sonntag auf neue Bedingungen zum Coronaschutz am Arbeitsplatz einstellen. Das Bundeskabinett hat heute eine Verordnung des Bun­desarbeitsministeriums dazu abgesegnet.

Sie sieht vor, dass Arbeitgeber vom 20. März an selbst die Gefährdung durch das Virus SARS-CoV-2 ein­schätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Damit sind die Coro­na­schutzmaßnahmen nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben.

Nach der neuen Verordnung sollen Arbeitgeber bei ihrer Abwägung zu den Schutzmaßnahmen das re­gionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie dann beispielsweise, ob sie den Beschäf­tigten einen Coronatest pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen.

Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. Die bisherigen Maßnahmen entfallen am 19. März. Die neuen Regeln gelten ab 20. März und sind zu­nächst bis einschließlich 25. Mai dieses Jahres in Kraft.

Derzeit sind Arbeitgeber noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzu­bieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch noch eine Mas­kenpflicht.

Neben diesen Regeln gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Ein Homeofficeangebot ist Pflicht, wenn es von der Art der Arbeit her möglich ist.

In der neuen Verordnung ist das Homeofficeangebot nur noch als Möglichkeit vorgesehen: „Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sondern der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Beschäftigten Home­office anzubieten“, heißt es dort.

Eine Verpflichtung besteht für Arbeitgeber aber, wenn es um die Impfungen gegen COVID-19 geht. Sie müssen ihren Beschäftigten demnach weiterhin ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen COVID-19 impfen zu lassen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) warb angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen dafür, dass Betriebe und ihre Beschäftigten weiterhin sogenannte Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um An­steckungen bei der Arbeit zu verhindern. „Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich bewährt. (...) Wir alle müssen besonnen und verantwortlich handeln“, erklärte der Minister heute.

dpa

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