Corona: Gesundheitsminister pochen auf längere Übergangsregeln

Düsseldorf – Angesichts der hohen Zahl an Neuinfektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben sich die Gesundheitsminister von fünf Bundesländern für eine Verlängerung der noch bis 2. April möglichen strengeren Coronamaßnahmen um vier Wochen ausgesprochen.
Das würde den Ländern ermöglichen, die noch geltenden Schutzmaßnahmen beizubehalten, ohne dass dafür Beschlüsse der Landesparlamente notwendig seien, sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) heute.
Zugleich forderte Laumann mit seinen Kollegen aus dem Saarland, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen den Bund auf, die noch offenen Fragen zur Umsetzung der Hotspotregelung zeitnah zu klären.
Es müsse eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise sichergestellt werden. Die Minister hätten eine Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz beantragt, die voraussichtlich kommenden Montag stattfindet.
Das von der Berliner Ampel-Koalition geänderte Infektionsschutzgesetz war zuvor auf breiten Protest der Länder gestoßen. Nach einer Übergangsfrist bis zum 2. April können sie für regionale sogenannte Hotspots noch weitergehende Beschränkungen mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln nur verhängen, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt. Schwellenwerte, ab wann das der Fall ist, sind nicht beziffert.
„Die Fallzahlen sind bundesweit so hoch wie noch nie und das Gesundheitswesen weiterhin stark belastet“, sagte Laumann. Der Bund müsse das Infektionsschutzgesetz nachbessern. „Auf der aktuellen Rechtsgrundlage können wir Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitswesens nicht schnell genug und rechtssicher umsetzen.“
Der Bund habe mit dem neuen Infektionsschutzgesetz für die Hotspotregelung hohe Hürden gesetzt, zugleich aber die Anwendung nicht ausreichend klar definiert, sagte der NRW-Minister. So müsse klargestellt werden, dass ein Hotspot auch das gesamte Bundesland sein könne.
Auch die bisherigen Kriterien für die Ausweisung eines Coronahotspots seien nicht rechtssicher und unklar. Die Landesparlamente sollten zudem die Möglichkeit erhalten, die Hotspotregelung vorsorglich im Rahmen eines sogenannten Vorratsbeschlusses zu treffen, um schneller agieren zu können.
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