Neue Infokarte informiert über Verbandmittel
Berlin – Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, informiert mit einer neuen Infokarte über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln. Die Infokarte berücksichtigt dabei die neue Verbandmittel-Definition aus dem im April 2017 in Kraft getretenen Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG).
Demnach sind Verbandmittel Medizinprodukte und keine Arzneimittel. Alle Verbandmittel, die der neuen Definition entsprechen, sind zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungs- und erstattungsfähig. Dazu zählen laut BVMed beispielsweise Wundverbände, Wund- und Fixierpflaster, Binden und Verbände zum Fixieren, Stabilisieren, Immobilisieren und Komprimieren, Kompressen, Saugkompressen mit Superabsorber, Tupfer und Tamponaden, Verbandmull, Verbandzellstoff, Verbandwatte sowie Wundauflagen zur hydroaktiven Wundversorgung.
Der BVMed weist in seiner Infokarte darauf hin, dass bis zu zwölf Monate nach Vorlage einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Abgrenzung von Verbandmitteln zu sonstigen Produkten zur Wundbehandlung die bisherigen Verordnungs- und Erstattungsregeln zulasten der GKV in Kraft bleiben. Der G-BA muss die Richtlinie bis spätestens April 2018 vorlegen.
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