Vermischtes

Neue Infokarte informiert über Verbandmittel

  • Freitag, 12. Mai 2017

Berlin – Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, informiert mit einer neuen Info­karte über die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln. Die Info­karte berücksichtigt dabei die neue Verbandmittel-Definition aus dem im April 2017 in Kraft ge­tretenen Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG).

Demnach sind Ver­band­mittel Medizinprodukte und keine Arzneimittel. Alle Verbandmittel, die der neuen Definition ent­sprechen, sind zulasten der Gesetzlichen Krankenversi­che­rung (GKV) verordnungs- und erstattungsfähig. Dazu zählen laut BVMed beispielsweise Wundverbände, Wund- und Fixierpflaster, Bin­den und Verbände zum Fixieren, Stabilisie­ren, Immobilisieren und Komprimieren, Kom­pressen, Saugkompressen mit Superabsor­ber, Tupfer und Tamponaden, Verband­mull, Verbandzellstoff, Verbandwatte sowie Wund­auflagen zur hydroaktiven Wundver­sor­gung.

Der BVMed weist in seiner Infokarte darauf hin, dass bis zu zwölf Monate nach Vorlage einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Abgrenzung von Ver­bandmitteln zu sonstigen Produkten zur Wundbehandlung die bisherigen Verord­nungs- und Erstattungsregeln zulasten der GKV in Kraft bleiben. Der G-BA muss die Richtlinie bis spätestens April 2018 vorlegen.

hil/sb

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