Ärzteschaft

Neue KBV-­Praxisinformation zur Testung von Personen ohne Covid-19-Symptome

  • Dienstag, 20. Oktober 2020
/dpa
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Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine neue Praxisinformation zur Testung von Personen ohne Covid-19-Symptome vorgestellt. Die Information beruht auf der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die seit Donnerstag vergan­gener Woche gilt. Sie regelt verbindlich, welche symptomfreien Personen auf das Virus getestet werden können, um eine weitere Ausbreitung der Infektion zu verhindern und legt dabei auch den Umfang der erstattungsfähigen Tests fest.

Die KBV-Praxisinformation führt die Voraussetzungen und die Personenkreise auf, die nach der Rechtsverordnung in der Arztpraxis getestet werden können. Dazu nennen die Autoren jeweils den empfohlenen Test und erläutern, welches Formular zu benutzen ist und wie die Leistungen abgerechnet werden.

Zum Beispiel ist nach einer Meldung der Corona-Warn-App ein PCR-Test empfohlen. Der Abstrich wird mit 15 Euro vergütet. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung.

Laut der Rechtsverordnung können Vertragsärzte jetzt in einigen Konstellationen auch ohne weitere Beauftragung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst asymptomatische Personen auf das Virus SARS-CoV-2 testen. Dazu zählt die Testung von Kontaktpersonen und des Praxispersonals.

Die KBV weist in der Praxisinformation zudem unter anderem daraufhin, dass positive SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests mittels eines PCR-Tests zu bestätigen sind. Alle positiven Erregernachweise sind selbstverständlich meldepflichtig.

Die Arztpraxen sollen die Antigen-Schnelltests selbst beschaffen und sich dabei an einer Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte orientieren. Diese Liste verändert sich im Augenblick regelmäßig, daher empfiehlt die KBV den Praxen, nicht mehr als einen Monatsbedarf an Testen zu bevorraten.

hil

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