Politik

Hausärzte sollen Reiserückkehrer testen

  • Donnerstag, 30. Juli 2020
/photoguns, stock.adobe.com
/photoguns, stock.adobe.com

Berlin – Im Rahmen der Änderung der Testverordnung auf SARS-CoV-2 sollen künftig vor allem Hausärzte die Reiserückkehrer aus dem Ausland testen. Das geht aus einer veränder­ten Version des Verordnungsentwurfes vor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Dort heißt es in einem neuen Paragrafen 10a der Verordnung: „Die Leistungen werden durch die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und durch die von die­sen beauftragten labormedizinischen Leistungserbringern erbracht.“

Abgerechnet werden soll die „Entnahme von Körpermaterial und die labordiagnostische Leistungen mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung“. Für den Abstrich erhalten die Hausärzte dann zehn Euro, die labordiagnostische Leistung bleibt auf dem vorherigen Niveau.

In einer Stellungnahme kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung diese Regelung, da mit den geplanten zehn Euro die Wirtschaft­lichkeit der Leistungserbringungen nicht sichergestellt werden kann. Auch weist die KBV darauf hin, dass bei Vereinbarungen auf Landesebene für Tests bei Kitamitarbeiterinnen und Lehrern 25 Euro für die Abstrichent­nahme vereinbart wurde.

Auch die geplanten Testzentren an Flughäfen seien nicht mit einer Pauschale von zehn Euro zu finanzieren. Auch hier müsse es 25 Euro pro Test für den Arzt geben. Zudem stellt die KBV klar, dass alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte die Tests erbringen können müssten.

Wie schon in einer vorhergehenden Version der Verordnung können sich alle Reisenden, die sich außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, testen lassen. Dabei besteht der Anspruch auf einen Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise.

„Der Anspruch umfasst die Entnahme von Körpermaterial und die Leistungen der Labor­di­agnostik“ heißt es in dem neuen Verordnungstext. Ebenso ist mit der Verordnung die Vo­raussetzung für den Aufenthalt in einem Risikogebiet erweitert worden. Die Verordnung soll in den kommenden Tagen in Kraft treten.

Das Bundesgesundheitsministerium rechnet damit, dass durch die Pauschale von zehn Euro pro Entnahme von Körpermaterial zusätzliche Mehrausgaben von zehn Millionen Euro pro einer Millionen Euro Tests geben wird. Diese zusätzlichen Tests für asympto­ma­tische Personen werden seit Anfang Juni aus der Liquiditätsreserve des Gesundheits­fonds finanziert werden.

Bislang haben daraus aber nur vier KVen entsprechende Tests abgerechnet. Dafür wurden 800.000 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung ausgegeben. Nach Zahlen des Ro­bert-Koch-Insituts wurden seit Beginn der Pandemie insgesamt über acht Millionen Tests durchgeführt.

In der vergangenen Woche war die Zahl der Tests mit 563.553 Stück am höchsten seit Beginn der Pandemie. Größtenteils wurden die Tests bislang allerdings im Rahmen der Krankenbehandlung abgerechnet.

bee

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung