Ärzteschaft

Neue Klassifikation der Parkinson-Krankheit vorgeschlagen

  • Dienstag, 6. Februar 2024
/Khunatorn, stock.adobe.com
/Khunatorn, stock.adobe.com

Berlin – Deutsche Parkinson-Forscher schlagen in Lancet Neurology eine biologisch-basierte, 3-teilige Klassi­fikation für die Parkinson-Krankheit vor (2024, DOI: 10.1016/S1474-4422(23)00404-0). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hin.

Die Wissenschaftler argumentieren, die bisherige klinische Einteilung werde dem heutigen Wissen über die komplexen Pathomechanismen und die biologische Heterogenität nicht mehr gerecht. Für krankheitsmodifi­zie­rende und kausale Therapien sei eine exakte Klassifizierung und Stratifizierung unbedingt notwendig.

Die Parkinson-Krankheit ist eine chronische, neurodegenerative Erkrankung mit weltweit kontinuierlich stei­gender Inzidenz und Prävalenz – in Deutschland leben aktuell ungefähr 200.000 Betroffene.

Die Diagnose erfolgt anhand klinischer Merkmale, das sind unter anderem typische motorische Symptome, ergänzt durch eine MRT-Bildgebung des Gehirns. Auch die Einteilung verschiedener Parkinson-Formen erfolgt in erster Linie anhand klinischer Kriterien.

„Die Fortschritte in der Entwicklung sensitiver und spezifischer In-Vivo-Biomarker für das Vorhandensein der Alpha-Synuclein-Pathologie haben die Parkinson-Forschung an einen kritischen Punkt gebracht, an dem eine Verschiebung der weitgehend klinisch basierten Diagnoseansätze zu einer Betonung der biologischen Grundlagen der Krankheit notwendig ist“, argumentieren die Autorinnen und Autoren.

Ein neues „SynNeurGe“-System oder „SNG“ soll ermöglichen, die molekularen Grundlagen der Parkinson-Krankheit bereits vor dem Auftreten von Symptomen zu definieren, zu identifizieren und gezielt therapeutisch anzugehen.

Es umfasst 3 Hauptkomponenten: 1. die „Parkinson-Typ-Synukleinopathie“ (S), das heißt die An­wesenheit oder Abwesenheit von pathologischem Alpha-Synuclein in Geweben oder im Liquor. 2. ist der Hinweise auf eine Parkinson-assoziierte Neurodegeneration bedeutsam, die durch spezifische neurobildgebende Verfahren defi­niert wird (N), und 3. der Nachweis von Parkinson-spezifischen pathogenen Genvarianten, die eine Parkinson-Krankheit verursachen oder stark dazu prädisponieren (G).

Dieser Übergang von einer rein klinisch basierten Diagnose hin zu einer biologischen Klassifikation sei uner­lässlich für die nächste Phase von Grundlagen- und klinischen Forschungsstudien, so das Autorenteam. Denn nur, wenn in künftigen Studien eine exakte Definition und Stratifizierung der untersuchten Kohorten erfolge, könnten neue Medikamente valide auf ihre Wirksamkeit untersucht werden.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung